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Forum: German Forum

Sujet Urheberrecht - Verunsicherung

Ce topic est ancien et peut contenir des informations obselètes ou incorrectes.

holgerhPRO InfinityMember since 2008
Hallo, Gemeinde,

nach längerer Abwesenheit freut es mich mal wieder hier eine Frage loszuwerden.

Am Wochenende hatte ich, im Anschluss an eine Set, eine Diskussion mit einem befreundeten Anwalt. Er meinte, das was ich da mache sei hart an der Grenze zur Abmahnfähigkeit?! PANIK. Dabei bezog er sich nicht auf das Mixen, sonder auf die Verändungen des Originalwerks durch Nutzung von Filtern, Loops, EQ und Effekten (halt alles was mir VDJ so anbietet und ich über den Abend einsetze). Klar, wo kein Kläger, da kein Richter, aber bislang ging ich davon aus, das ich dadurch keine Probleme bekommen kann?

Vielleicht weiß jemand von Euch eine kluge Antwort?

Beste Grüße
Holger
 

Posté Tue 15 Dec 09 @ 6:42 am
Hi

Also ich kann mir nicht Vorstellen das wenn ich :

Original Gekaufte Musik in der Disco Spiele und ich bei einem Lied einen Filter verwende oder oder oder , das mir dann einer was kann ...

Wenn ich zb ein Musik Stück 1 zu 1 nach Produzieren würde , ohne den Aublauf und Melodie zu verändern , kann mir auch keiner was .
Es Handelt sich dann um ein Cover , da muß ich noch nicht mal Rechte klären .
Ich kann zb auch ein Lied Produzieren wo drin ist :
Original Acapella von Sexy Bitch , When Love Takes Over , Melo von Explode und und und .
Da kann mir auch keiner was !
Aber nur wenn ich alles nur 1 mal Verwende .
Von Dj Tomcraft gab es mal so ein Lied , keine Ahnung mehr wie es heißt .
Dort sind ganz viele Vocals drin , jedoch alle nur 1 mal .
Dem kann keiner etwas , dadurch das er es je nur 1 mal verwendet hat , ist es ein Zitat und mehr net .

Also immer Locker bleiben da kann dir keiner was ...
 

Posté Tue 15 Dec 09 @ 6:59 am
Haui70PRO InfinitySenior staffMember since 2008
Hi Holger,

schön meinen Altersheim Spezi mal wieder hier zu haben.

Allerdings mit einem Thema, wo man mit Sicherheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten wird.

Ja, wenn man sich das Urheberrecht und das Ganze drumherum ansieht, hat Dein Freund Recht.
Man darf einen Track nicht verändern zuminderts nicht soweit, als das sich das Ganze Stück verändert.
Zuminderst nicht, ohne Zustimmung des Künstlers.

Allerdings gilt ja auch der DJ als Künstler und solange das in einer einzigartigen Performance gemacht wird, also einmalig und nicht wiederkehrend in der gleichen Art und Wiese, wird es wohl tolleriert.

Wenn dem nicht so wäre, müßten wahrscheinlich alle DJ's in Deutschland vor den Richter!
Und bis dato ist mir noch kein Fall bekannt, indem ein DJ aus einer Disco für das Abspielen bzw. normalen Verändern von Musikstücken angezeigt oder verurteilt wurde.
Hehe, zuminderst nicht solange GEMA etc. entrichtet und die verwendeten Stücke nachweislich legalen Usprungs waren!

Anders sieht es mit Bootlegs etc. aus, insbesondere wenn diese angeboten werden.
Da verstehen weder die Künstler noch deren Vetreter einen Spaß und stehen vor Tür wenn dieses gemacht wird.

Also nach meiner Meinung, als LIVE DJ bist Du auch ein Künstler, der im LIVE Einsatz sehr wohl gemäß seiner künstlerischen Freiheit dem Handwerk des DJ's nachgehen kann, ohne belangt zu werden.

Ich bin mir sicher, es werden nun wieder alle Paragraphen von Gema und Co. aufgezeigt werden, jedoch glaube ich nicht, das in der Form, das es bei uns im Live Einsatz als einmalig und im künstlerischen Zusammenhang zu sehen ist, ein Problem darstellt!

Haui
 

Posté Tue 15 Dec 09 @ 7:07 am
Jup so ist es !!!
 

Posté Tue 15 Dec 09 @ 7:33 am
holgerhPRO InfinityMember since 2008
Hallo, Senioren-Haui,

lange nichts gehört. Ich hoffe Dir geht es gut. Vielen Dank für Eure Anmerkungen. Ähnlich habe ich auch argumentiert, aber bei einem Volljuristen weiss man ja nie. Außerdem war es nach sieben morgens und wir beide nach einer langen Nacht doch schon etwas verstrahlt:-) Trotzdem ließ es mich nicht los.

Beste Grüße
Holger
 

Posté Tue 15 Dec 09 @ 8:29 am
Haui70PRO InfinitySenior staffMember since 2008
Hehe! ;-)

Wenn es eh Dein Freund ist, kann er sich ja mal richtig schlau machen und nicht nur die Therorie aus dem Gestzbuch nehmen.
Auch ein Volljurist wird dann wohl einsehen, das die normale DJ Arbeit nichts schlechtes ist.

Wenn es nach dem geht, würde ein Sender beim Überblenden eines Jingels bzw. das Gequatsche eines Moderators auch den Song verändern.
Auch ein normales ineinander mischen von zwei Tracks bringt schon eine Veränderung des eigentlichen Tracks.

Man weiß zwar nie, aber wie gesagt, die normale Tätigkeit eines DJ's sehe ich nicht als strafbar an ;-)
 

Posté Tue 15 Dec 09 @ 9:21 am
Laut GEMA ist es einem DJ erlaubt bei einem Live auftritt das stück zu verändern und neu abzumische wie er es möchte da es sich um eine Flüchtige Aufführung handelt, die es so nicht wieder geben wird solange sie nicht vom DJ aufgenommen wird

so steht es jedenfalls bei der GEMA
 

Posté Thu 17 Dec 09 @ 6:28 pm
Richtig Gumminase.

Ich musste mich mal genauer mit der ganzen Sache beschäftigen, als es um die Künstlersozialkasse ging. Und ein Dj wird als Künstler bezeichnet, gerade da er die original Titel verändert.

Und somit sollte das auch über die GEMA abgeklärt sein. Wen es interressiert, der kann ja mal bei der KSK nachfragen.

Ich wünsche dann schon mal ein frohes Weihnachtsfest mit viel Ruhe (soviel wiemöglich und nötig ;-) )

Always Happy Djing

Mitch
 

Posté Fri 18 Dec 09 @ 3:19 am
MrMusicPRO InfinityMember since 2005
Hallo Leute,
ich habe jetzt mal eine Frage an die Gema geschickt in Bezug auf Wiedergabe von Videos:


Hallo und Guten Tag,

ich habe da mal eine Frage zur öffentlichen Wiedergabe von Musikvideos, die mich und einige DJ-Kollegen sehr interessiert.

Auf gekauften Musik-DVD's steht (genauso wie auch auf Audio-CD's und online Portalen wie iTunes) dass eine öffentliche Aufführung nicht gestattet ist. Ich "erkaufe" mir dieses Recht doch dadurch, dass der Veranstalter bei der GEMA Gebühren bezahlt. Oder benötige ich für solche Fälle speziell freigegebenes Material? Gibt es einen Unterschied zwischen Video und reinem Audio?

In meinem Fall geht es darum, dass ich zukünftig auf meinen DJ-Veranstaltungen die zum Lied gehörigen Musikvideos über einen Beamer wiedergeben möchte. Das Ursprungsmaterial sind zumeist gekaufte "Best-of-MusikVideo-DVD's" oder Downloads von iTunes & Co.

Dürfte ich auch Mitschnitte von MTV / Viva zeigen?

Viele Grüße aus dem Hunsrück


Hier die Antwort:

es ist richtig, dass grundsätzlich der Veranstalter (also nicht die Musiker oder DJs ...) die Lizenzgebühren für öffentliche Musikwiedergaben an die GEMA zu zahlen hat (für Videos und Audios gibt es unterschiedliche Tarife). Wenn dies ordnungsgemäß geschehen ist, sollte der Wiedergabe Ihrer gekauften Musik-DVDs in den Räumlichkeiten der Veranstalter nichts mehr im Wege stehen.
Bezüglich der Wiedergabe von Mitschnitten von Fernsehsendungen (MTV/Viva) ist zusätzlich darauf zu achten, dass vom Veranstalter die hierfür notwendigen Vervielfältigungsrechte ordnungsgemäß erworben wurden.
Wir empfehlen Ihnen sich grundsätzlich vor der Musiknutzung mit dem jeweiligen Veranstalter entsprechend zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Grün
GEMA Bezirksdirektion Wiesbaden
Tel.: 0611/7905-403
Abraham-Lincoln-Str. 20
D-65189 Wiesbaden
 

Posté Wed 23 Dec 09 @ 4:29 pm
X1LoVeRPRO InfinityModeratorMember since 2006
MrMusic wrote :
... Dürfte ich auch Mitschnitte von MTV / Viva zeigen?


Wovon ich aber aus professionalitäts Gründen abraten würde !
Es wirkt (auch gegenüber einem Veranstalter) immer professioneller, wenn Du die Original Videos (wie z.B. von mixmash.de oder promoonly.co.uk) erwirbst und auch spielst. Wenn Du als VJ-Act gebucht bist und dann mit MTV-Videos antrittst, gehst Du schnell als "Crack-DJ" durch ! Auch wenn Du Resident bist und Dein Chef "das erstmal sehen will wie das ausschaut" sollte man keine TV-Kacke ableiern.

Ist meine Meinung (und Erfahrung die ich in den letzten Jahren damit gemacht habe) und da bin ich sehr penibel was das Thema angeht, nich wahr Haui :- P

Aber um auf´s Thema zurückzukommen, wie hier schon geschrieben wurde, wenn Du in deinem Mix mit Effekten die Tracks "verfälschst/verfeinerst" kann und wird dir keiner was !
 

Posté Thu 24 Dec 09 @ 4:13 am
Haui70PRO InfinitySenior staffMember since 2008
X1LoVeR wrote :
[quote=MrMusic]... nich wahr Haui :- P


So ist es!

Wobei ich mir jetzt nicht ganz sicher bin, wie Chefe das gemeint hat, lol! ;-)

Hehehe



 

Posté Thu 24 Dec 09 @ 4:53 am
X1LoVeRPRO InfinityModeratorMember since 2006
Haui70 wrote :
X1LoVeR wrote :
[quote=MrMusic]... nich wahr Haui :- P


So ist es!

Wobei ich mir jetzt nicht ganz sicher bin, wie Chefe das gemeint hat, lol! ;-)

Hehehe



Na weil Du und Armin ja am besten wißt, wie zickig ich werden kann, wenn videomäßig (egal ob Soft oder Club) das nich so läuft wie ich das will :-D
 

Posté Thu 24 Dec 09 @ 5:10 am
Haui70PRO InfinitySenior staffMember since 2008
X1LoVeR wrote :


Na weil Du und Armin ja am besten wißt, wie zickig ich werden kann, wenn videomäßig (egal ob Soft oder Club) das nich so läuft wie ich das will :-D


Haha, wie wahr!

Da sieht mr.x aus wie

 

Posté Thu 24 Dec 09 @ 5:26 am
MrMusicPRO InfinityMember since 2005
Mir ist wichtig, auch mal unbequeme Fragen zu stellen, damit dann auch andere (die sich evtl. nicht zu fragen trauen) mal eine offizielle Ausasge erhalten und nicht immer "ich glaub das ist so und so geregelt" kommt.

Das Statement: "bei GEAMA-Anmeldung sind auch Videos erlaubt" und "bei TV-Mitschnitten (wenn man also das Logo sieht ;-) muß man sich vom Sender die Erlaubnis einholen", sind bestimmt nicht nur für mich interessante Fakten!


DJ Toni

PS: wer fragt mal bei MTV an, was die dazu sagen? So nach dem Motto: "ich zeige Videos mit Eurem Logo, darf ich damit Werbung für Euch machen?"
 

Posté Thu 24 Dec 09 @ 8:56 am
MrMusic wrote :
Mir ist wichtig, auch mal unbequeme Fragen zu stellen, damit dann auch andere (die sich evtl. nicht zu fragen trauen) mal eine offizielle Ausasge erhalten und nicht immer "ich glaub das ist so und so geregelt" kommt.

Das Statement: "bei GEAMA-Anmeldung sind auch Videos erlaubt" und "bei TV-Mitschnitten (wenn man also das Logo sieht ;-) muß man sich vom Sender die Erlaubnis einholen", sind bestimmt nicht nur für mich interessante Fakten!


DJ Toni

PS: wer fragt mal bei MTV an, was die dazu sagen? So nach dem Motto: "ich zeige Videos mit Eurem Logo, darf ich damit Werbung für Euch machen?"


Da würde ich eher so schreiben "ich möchte gerne Videoclips mit Eurem Logo in der Disco über den Beamer mit Bild und Ton abspielen, darf ich damit Werbung für Euch machen?"

Etwa in dem Sinne, sonst rennt euch gleich der Anwalt vom Sender in die Bude.

Mike
 

Posté Thu 24 Dec 09 @ 10:50 am
Generell muss man beim Kauf der DVDs darauf achten das die öffentliche Aufführung mitlizensiert wurde !!!
In der Regel ist auf DVDs oder anderen Bildträgern ein entsprechender Aufdruck vorhanden der 'relativ' Standard zu sein scheint:

Quote :
"Das auf dieser DVD enthaltene Programm ist urheberrechtlich geschützt und darf nur privat und zu Hause vorgeführt werden. Kopierung, Vervielfältigung, Vermietung, öffentliche Vorführung und sonstige gewerbliche Nutzung, auch in Aus-schnitten, sind untersagt[/color]. Jegliche unautorisierte Nutzung wird straf- und zivilrecht-lich verfolgt."


Quelle: http://www.vdfkino.de/verwertung/Merkblatt-Verwertung.pdf

Bei vielen DVDs fehlt dieser Aufdruck leider und man kann den entsprechenden Vermerk erst lesen wenn man die DVD im Player abspielt.

Quote :
Ein mit der GEMA ggf. abgeschlossener Berechtigungsvertrag umfasst nicht die Erlaubnis zur öf-fentlichen Vorführung und Wiedergabe von Filmwerken. Die GEMA erteilt dem Veranstalter nur die Befugnis zur öffentlichen Wiedergabe des von ihr jeweils verwalteten Bestandes an gesetzlich ge-schützten Tonwerken (Musikrepertoire). Das öffentliche Vorführungsrecht und Verbreitungsrecht für Filme ist dagegen nicht im Repertoire der GEMA, die in ihren Bedingungen ausdrücklich darauf hinweist, daß die Befugnis zur öffentlichen Wiedergabe nur die der GEMA zustehenden Musikre-pertoire-Rechte umfasst.


Hierzu sei anzumerken das Musikvideos auf Grund Ihrer rein Musikalischen Ausrichtung im Sinne von Musikvermarktung als Ausnahme von allgemeinen Filmen von den Aufführungsrechten der Gema mit abgedeckt sind. D.h. ein geschlossener Vertrag mit der Gema umfasst ebenfalls das Abspielen von Musikvideos. (Mitlizensierte Aufführungsrechte vorrausgesetzt)

Gruß, Heiko
 

Posté Thu 24 Dec 09 @ 3:10 pm


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