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Forum: German Forum

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Hallo!
Wenn ich mir eine Mitgliedschaft kaufe, habe ich dann das Recht diese Songs zu mixen??
Über eine Antwort wäre ich sehr froh!
Kleinstein
 

Posté Sun 02 Jan 11 @ 11:53 am
Das würde mich aber jetzt auch mal interessieren.Weil es wäre ja schon eine gute Alternative.Vorraussetzung ist natürlich überall Internet zu haben.
 

Posté Sun 02 Jan 11 @ 11:58 am
 

Posté Sun 02 Jan 11 @ 12:21 pm
Danke!
Darf ich Songs aufzeichnen und sie dann abspielen, wenn ich sie aber nicht verkaufe!?
Kleinstein
 

Posté Sun 02 Jan 11 @ 12:25 pm
Ein schwieriges Thema:
Ich habe in meinem ersten Post für weitere Informationen nachträglich noch einen Link zur GEMA eingefügt.

Ich bin mir im folgenden nicht ganz sicher:
Jede Aufzeichnung eines Mixes zur wiederholten Wiedergabe bei Veranstaltungen könnte unter die Annahme einer kommerziellen Nutzung fallen, da ein DJ ja für seine Arbeit normalerweise entlohnt wird, d.h. aus seiner Tätigkeit Einkommen erzielt.
 

Posté Sun 02 Jan 11 @ 12:30 pm
 

Posté Mon 03 Jan 11 @ 1:56 am
Mal ein Dank für den Link, sollte man im Wiki aufnehmen!
 

Posté Mon 03 Jan 11 @ 3:11 am
NiklaxPRO InfinityMember since 2010
Kleinstein2 wrote :

Darf ich Songs aufzeichnen und sie dann abspielen, wenn ich sie aber nicht verkaufe!?



Ja du darfst sie aufzeichnen und auf Privaten Veranstaltungen abspielen.
Z.B machst du einen ABBA Hitmix den du dann beim 50. deines Vaters (nur ein Bsp.) abspielst.

Ist es jedoch eine öffentliche , kommerzielle Veranstaltung, bist du nicht berechtigt, den Song abzuspielen

Liebe Grüße,Niklax

 

Posté Mon 03 Jan 11 @ 4:09 am
Danke an alle!
Meine letzte Frage ist aber leider noch offen!?!
Wenn ich jetzt ein Lied remixen und aufnehmen würde, dann bei der gema einen betrag für eine Feier in der und der Größe.. zahlen würde, darf ich dann dort meine remixe vorspielen? Weil dann hätte ich ja für das copyright gezahlt!???
Kleinstein
 

Posté Mon 03 Jan 11 @ 4:17 pm
Also da es hier ja um die Premium Mitgliedschaft von Netsearch handelt bitte folgendes beachten:

alle heruntergeladenen Tracks sind DRM geschützt und laufen nur mit VDJ. Eine direkte Aufnahme von Netsearch Tracks ist nicht möglich. Ihr könnt natürlich das Master Signal am Ausgang aufnehmen.

Gruß, Heiko
 

Posté Tue 04 Jan 11 @ 3:33 am
PachNPRO InfinityMember since 2009
Kleinstein2 wrote :
Danke an alle!
Meine letzte Frage ist aber leider noch offen!?!
Wenn ich jetzt ein Lied remixen und aufnehmen würde, dann bei der gema einen betrag für eine Feier in der und der Größe.. zahlen würde, darf ich dann dort meine remixe vorspielen? Weil dann hätte ich ja für das copyright gezahlt!???
Kleinstein


Nein.
Wenn du einen Remix produzieren willst und diesen dann öffentlich aufführen willst, dann benötigst du für alle von dir verwendeten Stücke/Lieder das Einverständnis von allen Künstlern/ Rechteinhaber.
Ohne dieses darfst du den Remix nicht aufführen.

Solltest du das Recht bekommen, dann musst du für den Remix nicht extra was an die GEMA zahlen, da der Remix dann als eigenes Werk von dir betrachtet wird und du somit Rechte an dem Stück hast und im Gegenteil, dein Werk bei der GEMA eintragen lassen könntest.
Dann würdest du dran verdienen, wenn es aufgeführt wird.


EDIT// Es versteht sich von selbst, dass dieser Beitrag keine verbindliche Rechtsauskunft darstellt und sich auch nicht darauf berufen werden kann.
 

Posté Tue 04 Jan 11 @ 4:12 am
Danke an alle!
Meine letzte Frage ist aber leider noch offen!?!
Wenn ich jetzt ein Lied remixen und aufnehmen würde, dann bei der gema einen betrag für eine Feier in der und der Größe.. zahlen würde, darf ich dann dort meine remixe vorspielen? Weil dann hätte ich ja für das copyright gezahlt!???
Kleinstein

Falsch. Du musst als erstes den Komponisten des Stücks fragen, ob er dir sein Einverständnis zum remixen des Titels erteilt. Der wird sich diese nette Geste sicher ein wenig von Dir vergüten lassen. Dann musst du den zweiten Rechteinhaber (Plattenfirma) bitten, sein Einverständnis zu erteilen. Tun sie vielleicht, gegen eine entsprechende Gebühr. Wenn du diese Genehmigungen hast, schriftlich besigelt und mit Quittungen über bezahlte Obolusse, kannst du dir Gedanken über deine Mixtechnik und das zu erwartende Ergebnis machen.
Mit Zahlung an die GEMA erwirbst du keine Copyright-Rechte. Du hast nur das Recht, nach Anmeldung bei der GEMA, das entsprechende Original öffentlich aufzuführen. Weitergehende Rechte am Titel kann dir nur der Rechteinhaber erteilen.

siehe:

Möchte ein DJ einen Mix auf Tonträger oder als Datei festhalten, muss er vorab folgende Rechte klären:
1. Recht zur Bearbeitung eines Musikwerkes
Durch das Mixen werden die Musikwerke verändert. Einer Bearbeitung oder Umgestaltung des Originaltitels muss der Komponist, der in der Regel von einem Musikverlag vertreten wird, zustimmen. Auskunft zum jeweiligen Musikverlag erhält man auf der Datenbank der GEMA-Homepage
http://www.gema.de/musikrecherche
oder bei der Dokumentationsstelle der GEMA in Berlin
Dagmar Rosenberger
E-Mail drosenberger@gema.de
Telefon +49 30 21245-450

2. Recht an der Aufnahme, Leistungsschutzrechte
Auch an der Aufnahme selbst gibt es Rechte. Die Inhaber dieser Rechte sind die Tonträgerhersteller (Plattenfirmen). Wenn bei einem Mix vorbestehende Aufnahmen von CDs oder Schallplatten verwendet werden, muss der Tonträgerhersteller vorher um Erlaubnis zur Verwendung der Aufnahme gefragt werden.
Informationen dazu gibt es bei dem Verband der Tonträgerhersteller IFPI unter www.ifpi.de oder bei der
GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) unter www.gvl.de.
Erst wenn diese Rechte abgeklärt sind, kann die GEMA eine Lizenz erteilen.

MfG
 

Posté Tue 04 Jan 11 @ 4:13 am


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