INFOBLATT zum TARIF VR-Ö der GEMA
für Disc-Jockeys & Discotheken
Herausgegeben für Mitglieder der Deutschen
Discotheken-Unternehmer (DDU) und DJs der
Deutschen Disc-Jockey Organisation (DDO)
Entstehung:
Die Discotheken-Unternehmer mussten und müssen bis
zum 31.03.2013 den sogenannten Laptopzuschlag
(Kopiertarif) für das Abspielen kopierter Musik bzw. für
das Abspielen von MP3s von einem Laptop zahlen.
Dieser Zuschlag beträgt 30% bei Discotheken und 50%
bei Einzelveranstaltungen zum GEMA-Grundbetrag.
Durch den Einsatz der DDU und der DDO ist für unsere
Mitglieder dieser unverhältnismäßige hohe und an dieser
Stelle falschen Aufschlag in den Tarif „VR-Ö“
umgewandelt worden.
Viele unserer DJs monierten korrekter weise, dass sie in
einer gesetzlichen Grauzone arbeiten müssen sofern der
gebuchte DJ in einer Discothek Musik mit einem Laptop
auflegen soll, diese aber den Laptopzuschlag nicht
angemeldet hatte.
Rechtlich gesehen war bisher der DJ in der Pflicht die
erstellten Kopien von den Originalen zu lizenzieren, da er
den Kopiervorgang auch i.d.R. durch führt. Hierfür gab es
aber bislang keine Möglichkeit. Dies ist nun mit Hilfe der
DDO und DDU geändert worden.
Hintergrund:
Mit dem Kauf einer CD im Handel erwirbt der Käufer bei
den Urhebern und Künstlern die privaten Nutzungsrechte
für die Musik. Der Käufer darf also die Musik privat
nutzen und auch Kopien für sich privat anfertigen sofern
er keinen Kopierschutz umgehen muss.
Möchte ein DJ nun diese privat erworbene CD gewerblich
nutzen, so entsteht mit der Nutzung und Vervielfältigung
der Musik ein sogenannter Mehrwert durch die
Einnahmen des Disc-Jockeys bzw. durch die Einnahmen
der Discothek. Für diesen Mehrwert möchten die Urheber
und Künstler zusätzlich vergütet werden und haben die
GEMA bzw. die GVL als Inkassounternehmen damit
beauftragt diese Lizenzen zu kassieren. Den
entstehenden Mehrwert der durch das Abspielen von
Musik entsteht trug bisher immer der Unternehmer der
Discothek bzw. der Veranstalter. Die angefertigte Kopie
der gewerblich genutzten Musik wird zukünftig aber
derjenige tragen, der auch die Kopien anfertigt. In der
Regel wird also der DJ über den Tarif „VR-Ö“ seine
Musik lizenzieren müssen. Somit sind die Kopien sofern
sie aus einer legalen Quelle stammen für die gewerblich
Wiedergabe in einer Discothek bzw. bei einer
Veranstaltung lizenziert.
Rabatt für Mitglieder:
Mitglieder der Verbände DDU und DDO erhalten auf
den Tarif „VR-Ö“ der GEMA 20% Rabatt
Änderungen für Discotheken / Veranstalter:
Die Discotheken-Unternehmer bzw. Veranstalter zahlen
den Laptopzuschlag zukünftig nicht mehr, was die DDU
angesichts der Tarifstraffung der GEMA nach längeren
Verhandlungen begrüßt. Nur wenn Unternehmer bzw.
Veranstalter für die DJs Musik auf einem Laptop zur
Verfügung stellt oder selbst auflegt, so muss er die
angefertigten Kopien nach „VR-Ö“ selbst lizenzieren.
Ansonsten ist der DJ hierfür verantwortlich.
Änderungen für die Disc-Jockeys:
Disc-Jockeys, die nicht von originalen Tonträgern CDs
oder Vinyl auflegen müssen ab dem 01.04.2013 jede
angefertigte Kopie eines Musikwerkes nach dem Tarif
„VR-Ö“ lizenzieren. Die Lizenzierungsmöglichkeit wird
sicherlich von der GEMA online zur Verfügung gestellt.
Ein DJ muss für die regelmäßige Wiedergabe bei Dritten
pro 500 kopierte Werke 65,00 EUR plus voraussichtlich
26% GVL zzgl. MwSt. pro Jahr. DDO- & DDU-Mitglieder
erhalten 20% Rabatt auf die Lizenzgebühr.
für Disc-Jockeys & Discotheken
Herausgegeben für Mitglieder der Deutschen
Discotheken-Unternehmer (DDU) und DJs der
Deutschen Disc-Jockey Organisation (DDO)
Entstehung:
Die Discotheken-Unternehmer mussten und müssen bis
zum 31.03.2013 den sogenannten Laptopzuschlag
(Kopiertarif) für das Abspielen kopierter Musik bzw. für
das Abspielen von MP3s von einem Laptop zahlen.
Dieser Zuschlag beträgt 30% bei Discotheken und 50%
bei Einzelveranstaltungen zum GEMA-Grundbetrag.
Durch den Einsatz der DDU und der DDO ist für unsere
Mitglieder dieser unverhältnismäßige hohe und an dieser
Stelle falschen Aufschlag in den Tarif „VR-Ö“
umgewandelt worden.
Viele unserer DJs monierten korrekter weise, dass sie in
einer gesetzlichen Grauzone arbeiten müssen sofern der
gebuchte DJ in einer Discothek Musik mit einem Laptop
auflegen soll, diese aber den Laptopzuschlag nicht
angemeldet hatte.
Rechtlich gesehen war bisher der DJ in der Pflicht die
erstellten Kopien von den Originalen zu lizenzieren, da er
den Kopiervorgang auch i.d.R. durch führt. Hierfür gab es
aber bislang keine Möglichkeit. Dies ist nun mit Hilfe der
DDO und DDU geändert worden.
Hintergrund:
Mit dem Kauf einer CD im Handel erwirbt der Käufer bei
den Urhebern und Künstlern die privaten Nutzungsrechte
für die Musik. Der Käufer darf also die Musik privat
nutzen und auch Kopien für sich privat anfertigen sofern
er keinen Kopierschutz umgehen muss.
Möchte ein DJ nun diese privat erworbene CD gewerblich
nutzen, so entsteht mit der Nutzung und Vervielfältigung
der Musik ein sogenannter Mehrwert durch die
Einnahmen des Disc-Jockeys bzw. durch die Einnahmen
der Discothek. Für diesen Mehrwert möchten die Urheber
und Künstler zusätzlich vergütet werden und haben die
GEMA bzw. die GVL als Inkassounternehmen damit
beauftragt diese Lizenzen zu kassieren. Den
entstehenden Mehrwert der durch das Abspielen von
Musik entsteht trug bisher immer der Unternehmer der
Discothek bzw. der Veranstalter. Die angefertigte Kopie
der gewerblich genutzten Musik wird zukünftig aber
derjenige tragen, der auch die Kopien anfertigt. In der
Regel wird also der DJ über den Tarif „VR-Ö“ seine
Musik lizenzieren müssen. Somit sind die Kopien sofern
sie aus einer legalen Quelle stammen für die gewerblich
Wiedergabe in einer Discothek bzw. bei einer
Veranstaltung lizenziert.
Rabatt für Mitglieder:
Mitglieder der Verbände DDU und DDO erhalten auf
den Tarif „VR-Ö“ der GEMA 20% Rabatt
Änderungen für Discotheken / Veranstalter:
Die Discotheken-Unternehmer bzw. Veranstalter zahlen
den Laptopzuschlag zukünftig nicht mehr, was die DDU
angesichts der Tarifstraffung der GEMA nach längeren
Verhandlungen begrüßt. Nur wenn Unternehmer bzw.
Veranstalter für die DJs Musik auf einem Laptop zur
Verfügung stellt oder selbst auflegt, so muss er die
angefertigten Kopien nach „VR-Ö“ selbst lizenzieren.
Ansonsten ist der DJ hierfür verantwortlich.
Änderungen für die Disc-Jockeys:
Disc-Jockeys, die nicht von originalen Tonträgern CDs
oder Vinyl auflegen müssen ab dem 01.04.2013 jede
angefertigte Kopie eines Musikwerkes nach dem Tarif
„VR-Ö“ lizenzieren. Die Lizenzierungsmöglichkeit wird
sicherlich von der GEMA online zur Verfügung gestellt.
Ein DJ muss für die regelmäßige Wiedergabe bei Dritten
pro 500 kopierte Werke 65,00 EUR plus voraussichtlich
26% GVL zzgl. MwSt. pro Jahr. DDO- & DDU-Mitglieder
erhalten 20% Rabatt auf die Lizenzgebühr.
Posté Wed 28 Nov 12 @ 2:00 pm
so wie ich das verstehe gilt das dann entweder
a:
für alles was auf dem laptop oder der platte ist
oder
b: nur für die 500 lieder die mehr als einmal im jahr gespeilt werden
lg
dj agua
a:
für alles was auf dem laptop oder der platte ist
oder
b: nur für die 500 lieder die mehr als einmal im jahr gespeilt werden
lg
dj agua
Posté Wed 28 Nov 12 @ 2:03 pm
Etwas Offtopic:
Der Dehoga warnt ganz klar vor den neuen Tarifen, die die GEMA mit dem DDU / DDO abgeschlossen hat. Bitte behaltet diese Diskussion unbedingt im Auge. Das was da abgesegnet wurde ist für uns Clubbetreiber in keiner Art und Weise irgendwie realisierbar und wir hoffen sehr auf den Dehoga, der hier noch reichlich Nachbesserungspotenzial sieht und für bezahlbare GEMA-Tarife weiterkämpft.
Der Dehoga warnt ganz klar vor den neuen Tarifen, die die GEMA mit dem DDU / DDO abgeschlossen hat. Bitte behaltet diese Diskussion unbedingt im Auge. Das was da abgesegnet wurde ist für uns Clubbetreiber in keiner Art und Weise irgendwie realisierbar und wir hoffen sehr auf den Dehoga, der hier noch reichlich Nachbesserungspotenzial sieht und für bezahlbare GEMA-Tarife weiterkämpft.
Posté Wed 28 Nov 12 @ 2:50 pm
mal ganz klar es geht um abgaben für "angefertigte Kopie".
auf meine platte-datenträger sind aber keine "kopien" nur originale aus legalen quellen.
bleibt vor gericht zu klären was ist Original oder kopie.
ist das promo (z.b. als mp3) das ich von der plattenfirma habe eine kopie oder ein Original. ist
der gekaufte song von i-tuns ein Original oder nur meine kopie eines orginals das i-tuns gehört.
wenn ich das konzert mitschneide (mit erlaubniss ist klar) habe ich Original oder kopie.
also 30% zahlen für meine originale musik (die musik auf dem datenträger).
(da warten ich auf die klage und dann gibt es die vorlege das es originale sind (wobei ich das
nicht mal muss weil der kläger muss beweisen das ich kopien spiel).
(z.b. wer bei microsoft online ein windows 8 kauft hat auch ein Original und keine kopie).
jetzt aber nicht damit vertun das keine "lizenz" mehr gezahlt werden müssen nur die 30%
mehr aufschlag sind für mich kein thema.
also gema und co was ist kopie und was Original.
und wenn wir das geklärt haben ist da noch die frage wie kann mann es beweissen?
das jemand kopie anstelle von Original spielt.
ach und nur weil gema oder co sagen jede mp3 ist eine kopie muss das noch lang nicht "RECHT" sein.
da warten wir dann auf "RECHT"sprechung und die können danach ihre verträge anpassen ;-)
auf meine platte-datenträger sind aber keine "kopien" nur originale aus legalen quellen.
bleibt vor gericht zu klären was ist Original oder kopie.
ist das promo (z.b. als mp3) das ich von der plattenfirma habe eine kopie oder ein Original. ist
der gekaufte song von i-tuns ein Original oder nur meine kopie eines orginals das i-tuns gehört.
wenn ich das konzert mitschneide (mit erlaubniss ist klar) habe ich Original oder kopie.
also 30% zahlen für meine originale musik (die musik auf dem datenträger).
(da warten ich auf die klage und dann gibt es die vorlege das es originale sind (wobei ich das
nicht mal muss weil der kläger muss beweisen das ich kopien spiel).
(z.b. wer bei microsoft online ein windows 8 kauft hat auch ein Original und keine kopie).
jetzt aber nicht damit vertun das keine "lizenz" mehr gezahlt werden müssen nur die 30%
mehr aufschlag sind für mich kein thema.
also gema und co was ist kopie und was Original.
und wenn wir das geklärt haben ist da noch die frage wie kann mann es beweissen?
das jemand kopie anstelle von Original spielt.
ach und nur weil gema oder co sagen jede mp3 ist eine kopie muss das noch lang nicht "RECHT" sein.
da warten wir dann auf "RECHT"sprechung und die können danach ihre verträge anpassen ;-)
Posté Wed 28 Nov 12 @ 3:25 pm
hier noch ein Update
Folgendes hat die DDO zu diesem Tarif mit der GEMA verhandelt und besprochen und sich für die DDO-Mitglieder eingesetzt:
1.) Es müssen nur Kopien ab dem 01.04.2013 lizenziert werden. Nicht der ganze Inhalt des Laptops.
2.) Jede Kopie muss nur ein Mal bezahlt werden nicht doppelt oder dreifach so lange sie auf dem entsprechenden Datenträger bleibt.
Also mit der Anmeldung von 500 Kopien im Jahr kommt fast jeder DJ aus. Das wären 5,42 EUR + 26% GVL - 20% Rabatt für DDO-Mitglieder im Monat.
für mich würde das bedeuten das ich die Musik die ich VOR dem 01.04.2013 auf dem Rechner habe auch nicht mehr Bezahlen muss ;-)
und mehr wie 500 neue! lieder kommen sicherlich nicht pro Jahr dazu *grins*
Folgendes hat die DDO zu diesem Tarif mit der GEMA verhandelt und besprochen und sich für die DDO-Mitglieder eingesetzt:
1.) Es müssen nur Kopien ab dem 01.04.2013 lizenziert werden. Nicht der ganze Inhalt des Laptops.
2.) Jede Kopie muss nur ein Mal bezahlt werden nicht doppelt oder dreifach so lange sie auf dem entsprechenden Datenträger bleibt.
Also mit der Anmeldung von 500 Kopien im Jahr kommt fast jeder DJ aus. Das wären 5,42 EUR + 26% GVL - 20% Rabatt für DDO-Mitglieder im Monat.
für mich würde das bedeuten das ich die Musik die ich VOR dem 01.04.2013 auf dem Rechner habe auch nicht mehr Bezahlen muss ;-)
und mehr wie 500 neue! lieder kommen sicherlich nicht pro Jahr dazu *grins*
Posté Thu 29 Nov 12 @ 5:55 am