Connexion rapide:  

Forum: German Forum

Sujet Prüfung ortsveränderliche Geräte - Page: 1

Cette partie de ce topic est ancien et peut contenir des informations obselètes ou incorrectes

svengusPRO InfinityMember since 2009
Bin eben bei Facebook auf eine Diskussion gestoßen, und möchte die Frage mal hier bei euch stellen:

Wie haltet ihr es mit der wiederkehrenden Überprüfung von ortsveränderlichen Geräten? Soweit ich weiß, müssen ja Geräte und sogar Leitungen regelmäßig von Fachpersonal überprüft werden. Ich vermute, dass wir DJ's davon auch betroffen sind. https://www.vbg.de/apl/uvv/4/5.htm

Freue mich schon auf eine spannende Diskussion.
 

Posté Wed 08 Apr 15 @ 7:32 am
DJLokkePRO InfinityMember since 2012
Da bin ich auch mal gespannt ...
 

Posté Wed 08 Apr 15 @ 8:00 am
RobRoyPRO InfinitySenior staffMember since 2012
"Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3) und DIN VDE 0701 -0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich."

OV sind el. Betriebsmittel wie während des Betriebs bewegt werden können.

D.h. man sollte generell sein Equipment prüfen/ lassen.
Hintergrund für diese Vorschrift sind die jeweiligen UVV´s der jeweiligen Länder. Ziel ist es Angestellte am Arbeitsplatz vor Schaden durch defektes Arbeitsgerät zu schützen.
( Im Umkehrschluss wollen die Kassen natürlich so wenig wie möglich für solche Schäden aufkommen und drücken dem Unternehmen die Prophylaxe auf ).

Kurz: wenn Ihr als Unternehmer oder Dienstleister einen Schaden verursacht zeigt Ihr Euch i.d.R. ja nicht selbst an, sobald aber ein Mitarbeiter von Euch, ein Gast oder eine Loaction von Euch zu Schaden kommt, kann es durchaus sein, dass Ihr diese Prüfprotokolle nachweisen müsst.
 

Posté Wed 08 Apr 15 @ 8:27 am
DJLokkePRO InfinityMember since 2012
RobRoy wrote :
"Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3) und DIN VDE 0701 -0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich."

OV bedeuted el. Betriebsmittel wie während des Betriebs bewegt werden können.

D.h. man sollte generell sein Equipment prüfen/ lassen.
Hintergrund für diese Vorschrift sind die jeweiligen UVV´s der jeweiligen Länder. Ziel ist es Angestellte am Arbeitsplatz vor Schaden durch defektes Arbeitsgerät zu schützen.
( Im Umkehrschluss wollen die Kassen natürlich so wenig wie möglich für solche Schäden aufkommen und drücken dem Unternehmen die Prophylaxe auf ).

Kurz: wenn Ihr als Unternehmer oder Dienstleister einen Schaden verursacht zeigt Ihr Euch i.d.R. ja nicht selbst an, sobald aber ein Mitarbeiter von Euch, ein Gast oder eine Loaction von Euch zu Schaden kommt, kann es durchaus sein, dass Ihr diese Prüfprotokolle nachweisen müsst.


... und wo oder wie lässt man das machen?
 

Posté Wed 08 Apr 15 @ 8:29 am
RobRoyPRO InfinitySenior staffMember since 2012
Bitte hier aufpassen:

1. Es ist zwar landläufig üblich dass schon eine "elektrotechnisch unterwiesene Person" das Prüfen darf .... aaaaaber ...
2. es muss ein qualifiziertes Unternehmen die jeweiligen Prüfprotokolle unterschreiben. ( und für die fachliche Richtigkeit der Messung auch haften).
In der Regel ist das ein Elektro-Fachbetrieb der einen entsprechenden ( regelmässigen) Sachkundenachweis sowie
über geeignete Messgeräte einschl. aktueller Software und Kalibrierung verfügt.
 

Posté Wed 08 Apr 15 @ 8:35 am
metrixPRO InfinityMember since 2007
richtig hier ein Auszug Überprüfung der elektrischen Sicherheit nach DIN VDE 0701-0702

Es müssen in Betrieben auch PC s, Monitore ,Drucker, Radios usw. überprüft werden eigentlich alles was einen Stecker hat.
Besichtigung:

Schutzleiter in Ordnung (nur bei Schutzklasse I)
Gehäuse und mechanische Teile in Ordnung
Isolierteile in Ordnung
Geräte-Anschlussleitungen einschließlich Steckvorrichtungen mängelfrei
Aufschriften vorhanden bzw. vervollständigt, Typschild korrekt

Ergebnis: OK


Elektrische Prüfung:
Prüfung

Isolationswiderstand
> 2 MOhm Grenzwert
> 30,00 MOhm Messwert
OK

Isolationswiderstand
> 2,5 MOhm
> 30,00 MOhm
OK

Berührungsstrom
< 0,5 mA
0,01 mA
OK

Funktionsprüfung OK
 

Posté Wed 08 Apr 15 @ 8:47 am
Ich denke mal die meisten werden sich eh nicht daran halten,denn dann dürfte vieles erst garnicht auf den Bühnen stehen,wenn es auch nach BGV C1 Norm,etc.geht.

Viele von uns werden doch wohl auch acht-und sorgsam mit ihren Equipment umgehen,es Reinigen,Warten,etc. um es immer gut einsetzten zu können.

Als Beispiel nur mal eine ADJ Lightbridge One oder andere ähnliche Lichtbrücken,
diese müssten dann nach BGV C1 freigegeben sein um sie dann bei öffentlichen VA aufzustellen.
Diese oben genannten Lichtbrücken sind aber nicht zulässig,sondern nur Traversensysteme mit BGV C1 Norm.
Diese dürfen aber wiederum nur von Fachpersonal/Veranstaltungstechniker aufgebaut werden,der normale DJ /LJ steht
also aussen vor.

Einerseits wollen die Sicherheit,andererseits dürfen DJs/LJs das nicht selber aufbauen und nutzen, sondern es darf nur von Veranstaltungstechniker aufgebaut werden.
Man überlege mal nur wie viele mit Lasern unterwegs sind, der nicht abgenommen ist,die auch gar keinen Laserschein oder einen LSB-Laserschutzbeauftragten dabei haben,desweiteren muss bei jeden neuen Mobilen Aufbau die Laseranlage vom Tüv abgenommen werden und beim Ordnungsamt der Stadt angemeldet werden was dann auch richtig Geld kostet.

Wenn man vieles im abgesperrten Bereich aufbaut und einiges bei der Sicherheit Beachtet,dann geht meistens auch nichts schief. Natürlich kann immer was passieren,aber wir schauen ja bestimmt auch alle auf Gefahrenquellen und nutzen unseren gesunden Menschenverstand.Immer alles so sicher wie möglich aufbauen,keine Nottüren versperren,etc.dann passt das meistens auch alles.

Bei mir kam noch niemand zu schaden und ich werde auch weiterhin so verfahren das ich alles nach besten Wissen und Sicherheit aufbaue.
Bei mir steht die Sicherheit des Veranstalters und der Gäste,Helfer,etc. und meine eigenen Gesundheit an oberster Stelle.

Elektrisch schaut man sich auch einiges so an,oder man gibt es dem befreundeten Elektriker im Fachbetrieb mit die schauen und messen es dann durch.

Mit Starkstrom das überlasse ich dann doch wieder dem Elektriker und dem Veranstaltungs Fachpersonal,heutzutage braucht man das wohl nicht mehr bei kleinen VAs.

Habe damals selbst im Bergbau als Bergmechaniker mit 5KV Stromleitungen unter Tage im beisein von Starkstromelektrikern Umgang gehabt und musste immer haufenweise Sicherheitsvorkehrungen im Streb,Streckenvortrieb,etc.überall und zu jeder Zeit beachten und erfüllen ,da weiss man schon das man immer sicher umgehen muss,aber auch alles andere im Bergbau musste immer auf oberster Sicherheit sein,denn das war mit das höchste Gebot.

mfg,Dirk


 

Posté Wed 08 Apr 15 @ 11:38 am
RobRoyPRO InfinitySenior staffMember since 2012
@ Dirk....
man kann noch soviel hin und her Philosophieren:

Wenn du ein Gerät hast bei dem z.b. der Schutzleiter, warum auch immer, eine Unterbrechung hat, merkst du das im Betrieb nicht,
egal wie sorgsam du mit deinem Geräten umgehst. Auch eine vorgeschaltete FI Schutzeinrichtung ist somit wirkungslos .....
Abhilfe schafft nur eine Messung
nur mal ein kleines Beispiel aus der Praxis ... ;-)
 

Posté Wed 08 Apr 15 @ 2:04 pm
svengusPRO InfinityMember since 2009
Hat denn jemand genaue Infos? Z.b. in welchem Rhythmus muss geprüft werden? Was zahlt ihr pro Gerät/Kabel/Steckerleiste? Wie muss dokumentiert werden?
 

Posté Wed 08 Apr 15 @ 4:35 pm
RobRoyPRO InfinitySenior staffMember since 2012
Normalerweise sollte je nach Nutzung mind. 1x Jährlich geprüft werden.
Die Kosten sind unterschiedlich. Manche (Murks) Firmen bieten solche Prüfungen schon ab 50 Cent an.
Realistisch ist aber je nach Aufwand und Stückzahl der Prüflingen ein Betrag irgendwo zwischen 3,50.- und 5,50.- €
Dokumentiert wird das zum einen durch einen Prüfaufkleber und durch das Prüfprotokoll:
 

Posté Thu 09 Apr 15 @ 1:09 am
Mr_TPRO InfinityMember since 2005
AUmann... da hab ich bei Facebook UND BVD ein großes Fass aufgemacht :D

Gruß Rene Braun alias Mr_T
 

Posté Fri 10 Apr 15 @ 4:24 am
Also ich sehe das Problem nur wenn Du eigene Mitarbeiter beschäftigst. Wenn Du eigenes Equipment nur selber verwendest ist es eher unwahrscheinlich das Du Deinen Chef, also Dich selbst - zur Anzeige bringst ;-)

Gruß, Heiko
 

Posté Fri 10 Apr 15 @ 4:43 am
RobRoyPRO InfinitySenior staffMember since 2012
.... bis auf die Ausnahme dass auf der VA ein Personen ( Gast ) oder Sachschaden durch das Equipment verursacht wird...
 

Posté Fri 10 Apr 15 @ 5:15 am
Mr_TPRO InfinityMember since 2005
RobRoy wrote :
.... bis auf die Ausnahme dass auf der VA ein Personen ( Gast ) oder Sachschaden durch das Equipment verursacht wird...


und genau das ist das Problem mit Scrim King B1 blabla und diesen UVV Geschichten... früher war alles einfacher, aber heutzutage will ich nicht vor dem Richter stehen wenn er fragt, wie können sie mir beweisen das sie genau dieses Kabel oder Gerät vor der Verwendung geprüft haben.
 

Posté Fri 10 Apr 15 @ 8:09 am
PachNPRO InfinityMember since 2009
Ach kommt, das ist doch überall das gleiche.

Mal ehrlich, wer von euch überprüft vor jeder Fahrt den Reifendruck am Auto?
 

Posté Fri 10 Apr 15 @ 8:13 am
Mr_TPRO InfinityMember since 2005
Dafür gibt es aber keine Prüfzertifikate... wenn du nen Unfall baust und der Reifen platzt, kann es dir keiner beweisen.
 

Posté Fri 10 Apr 15 @ 8:15 am
PachNPRO InfinityMember since 2009
Kein Zertifikat, aber eigentlich bist du dazu auch verpflichtet.
Und wenn du einen Unfall aufgrund mangelnden Luftdrucks und einen dadruch resultierenden Reifenplatzer baust, dann zahlt die Versicherung auch nicht sofern sie es rausbekommen. Was bestimmt ohne weiteres mit einem Vergleich der Abnutzungsspuren aller Reifen möglich ist.
 

Posté Fri 10 Apr 15 @ 8:17 am
RobRoyPRO InfinitySenior staffMember since 2012
Mr_T wrote :
... wenn er fragt, wie können sie mir beweisen das sie genau dieses Kabel oder Gerät vor der Verwendung geprüft haben.


Muss man nicht ... wenn Du belegen kannst dass du das Gerät/ Kabel im z.B. 1-jährigen Intervall geprüft hast, und dieses mit einem vorschriftsmäßigen Protokoll belegen kannst bist du i.d. R. aus dem Schneider, außer man kann dir Nachweisen dass das Gerät/ Kabel schon so beschädigt war dass man dies schon optisch hätte erkennen müssen ...

 

Posté Fri 10 Apr 15 @ 9:39 am
PachNPRO InfinityMember since 2009
Pfff.... das ist doch noch gut....

sprach der Schwabe :D
 

Posté Fri 10 Apr 15 @ 9:42 am
Also wie gesagt so schaut man ja schon immer selbst auf sein ganzes Equipment,schaut auch immer auf die Sicherheit bei den VA,Reinigt und Wartet sein Equipment,beseitigt Gefahrenquellen,etc. schaut ob Kabel offen sind,bzw testet die durch etc.
Selbst in Diskotheken und Gaststätten,etc. denke ich zumindestens,wird das auch nicht immer wieder überprüft und neu abgenommen,eventuell einmal bei der Einrichtung danch vielleicht nochmal nach 5.Jahren,
das war es meistens dann auch dort.

Desweiteren wird wohl auch noch zählen:
Wo kein Kläger,da kein Richter.

Und auch Immer Vorrausschauend und Sicher aufbauen und arbeiten.
Am besten auch immer im abgesperrten Bereich hinter einem wo niemand anderes hinkommt
aufbauen.

mfg,dirk
 

Posté Fri 10 Apr 15 @ 9:50 am
95%