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Sujet Rechtliche frage zu Remixen

Ce topic est ancien et peut contenir des informations obselètes ou incorrectes.

Hallo Kollegen,

Wie verhält sich das mit Remixen, angenommen...

1. Ich verändere einen Track indem ich diese unsäglichen langsamen Stellen rausnehme und somit veränder und noch von der spielzeit verlängere.

2. Dann stelle ich den so veränderten Track bei youtube rein mit dem Hinweis mixed by xxx soll eigentlich zur kostenlosen verfügung für dj Kollegen sein.

Ich frage deshalb weil ich so oft Remixe von Tracks bei youtube sehe, deshalb interessierts mich wie die da vorgehen, oder fragen die alle den Urheber ob Sie den Remix veröffentlichen dürfen ?

Bin mal gespannt....

 

Posté Thu 27 Oct 16 @ 9:10 am
Mal davon abgesehen, dass es sich hierbei um einen Edit und nicht um einen Remix handelt, weil du ja am "Grundtrack" in dem Sinne nichts veränderst, ist diese Veröffentlichung bei Youtube o.ä. bereits eine Verletzung des Urheberrechts. Schließlich hast du keine schriftliche Genehmigung zur Veröffentlichung bzw. Veränderung.

Ein Remix wäre es, wenn du z.B. den Track komplett neu mischst, d.h. andere Bassline und/oder anderer Beat usw. und selbst dann ist eine schriftliche Genehmigung erforderlich.
Kommt auch immer drauf an, in welchem Land du lebst und wie dort die entsprechenden Gesetze sind oder gehandhabt werden.

Also wenn du nicht wild auf eine Abmahnung bist - Finger weg !!!
 

Posté Thu 27 Oct 16 @ 9:21 am
scheinsPRO InfinityMember since 2004
Wenn Du die von Dir beschriebenen Veränderungen für Dich selbst machst, um das dann im eigenen Wohnzimmer zu hören..........machst Du Dich urheberrechtlich noch nicht strafbar.

Spielst Du einen von Dir geänderten /editierten Titel das auf einer Veranstaltung.........machst Du Dich im Grunde bereits strafbar, weil Du Dir nicht die Genehmigung eingeholt hast........Aber da gilt in der Praxis eher, wo kein Kläger, da kein Richter.

Willst Du den von Dir geänderten /editierten Titel dann aber anderen z.B. auf Youtube oder Soundcloud zur Verfügung stellen, wird es kompliziert.

Wenn Du so einen Titel dann einfach hochlädst, wird Youtube Deinen Upload vermutlich binnen Minuten wieder löschen.
Sollte er bei denen druchrutschen, kann es Dir passieren, dass Dich ein freundlicher Anwalt anschreibt. Wobei dann das Schreiben für Dich sehr warscheinlich weniger erfreulich sein wird.........

Aber es gibt auch legale Herangehensweisen.

Du kannst Dich direkt mit dem Rechteinhaber in Verbindung setzen und um Erlaubnis fragen.
Du kannst Mitglied in einem "Netzwerk" werden, so dass Du über den Weg die Erlaubnis bekommst.
Du kannst die Rechteverwertung direkt über Youtube laufen lassen.

Schau Dir (fürs erste) mal die folgenden Links an:
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13671/remixes.pdf
http://www.flstudio-forum.de/showthread.php?tid=12993
http://www.rewerb.com/dj-tipps/djmix-hochladen-legal-soundcloud-youtube-musik.html
http://www.rewerb.com/dj-tipps/legal-djmix-youtube-mixbank-veroeffentlichen.html
http://www.tonspion.de/news/crashkurs-urheberrecht-tipps-zum-abmahnsicheren-hochladen-von-musik-bei-youtube

Da stehen schon mal die Grundlagen-Informationen drin.

Gruß ScheinS
 

Posté Thu 27 Oct 16 @ 11:03 am
scheinsPRO InfinityMember since 2004
djragman wrote :
Mal davon abgesehen, dass es sich hierbei um einen Edit und nicht um einen Remix handelt, weil du ja am "Grundtrack" in dem Sinne nichts veränderst, ist diese Veröffentlichung bei Youtube o.ä. bereits eine Verletzung des Urheberrechts.


Das stimmt so nicht.
Sobald eine Note geändert wird oder wegfällt.................liegt eine Änderung des Ur-Werkes vor. Und um dann das geänderte Stück zuveröffentlichen, muss man sich die Erlaubnis einholen. Die Herangehensweise zur Einholung einer Erlaubnis ist für Edit und Remix im Grunde die gleiche. Es muss immer jemand der (Ver-)Änderung und der daraus resultierenden Veröffentlichung des ursprünglichen Werkes zustimmen. Die Frage ist lediglich, wer der Rechte-Inhaber zustimmen muss....................Komponist, Texter, Verwerter usw.

Es muss auch nicht zwingend so sein, dass das Urheberrecht verletzt wird, wenn man das von sich selbst veränderte Werk eines dritten hochlädt bzw veröffentlicht.
Youtube bietet auch an, dass Youtube sich für den "Uploader" um die Rechteverwertung kümmert. Das geht nicht bei jedem Werk............aber es geht.

Oder halt über die "Netzwerke" gehen, dann ist man rechtlich auch auf der sicheren Seite.

 

Posté Thu 27 Oct 16 @ 11:10 am
Das ist doch genau das, was ich vorhin geschrieben habe. Nur sollte man das Zitat nicht aus dem Kontext reißen, sondern auch den dazugehörigen Nachsatz lesen ;-)
 

Posté Thu 27 Oct 16 @ 11:34 am
scheinsPRO InfinityMember since 2004
Mir ging es nicht um die von Dir beschriebene Definition Edit/Remix, sondern nur um den zitierten Teil.

Man begeht nicht automatisch eine Urheberrechtsverletzung, weil man keine "Eigene Genehmigung eingeholt hat"
Ich kann mich auch an andere Formen der Rechteverwertung dranhängen.................weil der Weg einfacher ist.

;-)
 

Posté Thu 27 Oct 16 @ 11:56 am
PachNPRO InfinityMember since 2009
scheins wrote :

Das stimmt so nicht.
Sobald eine Note geändert wird oder wegfällt.................liegt eine Änderung des Ur-Werkes vor. Und um dann das geänderte Stück zuveröffentlichen, muss man sich die Erlaubnis einholen. Die Herangehensweise zur Einholung einer Erlaubnis ist für Edit und Remix im Grunde die gleiche. Es muss immer jemand der (Ver-)Änderung und der daraus resultierenden Veröffentlichung des ursprünglichen Werkes zustimmen. Die Frage ist lediglich, wer der Rechte-Inhaber zustimmen muss....................Komponist, Texter, Verwerter usw.


Und wie ist es dann wenn du einen Loop setzt? Oder Cue-Punkt, wo der Track dann einfach mal mitten drin startet und das langweilige Intro übersprungen wird?

Okay, das ist nicht ganz ernst gemeint...

 

Posté Thu 27 Oct 16 @ 12:30 pm
scheinsPRO InfinityMember since 2004
PachN wrote :
Und wie ist es dann wenn du einen Loop setzt? Oder Cue-Punkt, wo der Track dann einfach mal mitten drin startet und das langweilige Intro übersprungen wird?

Okay, das ist nicht ganz ernst gemeint...


Sag das mit dem Loop mal nicht so laut.............sonst finden windige Anwälte noch eine weitere Einnahmequelle........LACH
Remixpoints sind streng genommen auch so eine Sache.....grins

Mitten drin starten oder Intro weglassen, verändert das Werk nicht....................nicht im Sinne des Urheberrechtes ;-)

Aber wie es schon immer war.......
Den meisten Rechte Inhabern bzw. Labels ist das doch nur Recht, wenn DJs deren Werke pushen. Deshalb hab ich ja geschrieben......wo kein Kläger, da kein Richter ;-)

Die Welt besteht immer aus nehmen und geben. Das weiß auch die Musik Industrie seit Jahren.

Wir sind auf der Seite der guten........Mit unserer Unterstützung wird Geld in die Kassen der Musik Industrie gespült ;-)

Genau aus dem Grund kannst Du ja auch weiter "Mixtabes" bei Youtube und Co. hochladen, wenn Du bestimmte Regeln beachtest. Wenn andere an "Deinen Klicks" mitverdienen, kommt keine Post ins Haus ;-)

Das waren noch Zeiten als man Bemusterungen per Post bekommen hat..................T-Shirts brauchte ich mir damals keine zu kaufen LOL
 

Posté Thu 27 Oct 16 @ 12:44 pm
Danke für den Input...

Ich lass das dann und spiel die Tracks eben nur Zuhause...

Aber mal ehrlich, diese unsäglich langen Ruhestellen in den eh schon nur 3-4 Minuten langen Tracks sind echt nervend, ich seh das doch am Publikum, die stehen währenddessen echt rum auf der Tanzfläche und 40 Sekunden können tödlich lang sein. Ich geh dazu über so Tracks nicht mehr zu spielen.

Mir ist der Aufbau eines Songs schon klar, aber z.b. "cant stop the feeling" von timberlake, oder "pushing on" von tchami remix etc. sind mittlerweile volle Tanzflächenkiller obwohl die Tracks gute tanzbeats haben, aber die endlosen langsamen Teile drin....die hab ich so gemixt das die wegfallen bzw verkürzt sind, und was passiert....? Tanzen...Tanzen...Stimmung, Die Leute stehen nicht rum und schauen mich fragend an (eh du depp wann gehts weiter) viele glauben auch ich als dj hätte das so gemixt...

Wie sind euere Erfahrungen.....?

 

Posté Sat 29 Oct 16 @ 9:44 am
Wie immer:
Kommt auf das Publikum an.

Hatte auch schon den umgekehrten Fall, daß sich Gäste beschwerten "Mach mal langsamer, wir brauchen 'ne Pause".
Dann sind tracks mit langsamen Passagen eigentlich immer ganz gut zum "durchschnaufen"...
 

Posté Sat 29 Oct 16 @ 9:49 am


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