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Forum: German Forum

Sujet DJ-Tätigkeit ausweiten: Gewerbe oder Freiberuflichkeit?

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Hi,

ich hätte eine Frage zum Thema "Tätigkeit/Arbeiten als DJ" und wie sich das (steuer-)rechtlich verhält. Schon jetzt Danke für alle Antworten.

Folgender Sachverhalt: Seit einigen Jahren bin ich unregelmäßig als Club-DJ aktiv, die Einnahmen daraus gebe ich bei der Einkommenssteuer-Erklärung als Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit an. Ebenso wie meine Honorare aus meiner hauptberuflichen Tätigkeit als freier Journalist (Bin umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer/Freiberufler). Das Finanzamt hat da noch nie etwas beanstandet oder gefragt, evtl. fehlt dort aber auch das Wissen im Umgang mit "DJ`s".

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Wenn ich plane das DJ-Dasein etwas auszuweiten, etwa auf privaten Feiern (und damit höhere Einnahmen generiere): Sollte ich ein Gewerbe anmelden oder kann man das einfach wie gehabt unter der Freiberuflichkeit weiterlaufen lassen? Was meint ihr bzw. hat einer evtl. ähnliche Erfahrung?

Merci und Grüße
BJörn (musikzumm)
 

Posté Sat 21 Jul 18 @ 5:27 pm
ZitrosPRO InfinityMember since 2010
Ich habe ein Gewerbe angemeldet, aber auch nur als Kleinunternehmer und alles geht im Jahreseinkommen mit meinem Hauptberuf zusammen.
Eine GuV ist ja nun auch nicht mehr nötig, also würde ich fast denken, wenn du im Kleinunternehmer Bereich bleibst, geht das auch so.
Allerdings kostet so weit ich weiß eine Anmeldung auch nichts und du kannst dann auch mal mehr machen, falls es sich ergibt.
 

Posté Sun 22 Jul 18 @ 4:12 am
GerdioPRO InfinityMember since 2012
DJ zählt nicht zu den Freiberuflern (Wenn Geld verdient wird -> Gewerbe (Kleingewerbe (je nach jährlichen Einkommen) anmelden).
An Deiner Stelle würde ich mal mit dem Steuerberater, evtl mal beim Finanzamt nachfragen, wie sich das hier verhält.

MfG
Gerdio
 

Posté Sun 22 Jul 18 @ 6:23 am
 

Posté Sun 22 Jul 18 @ 12:04 pm
Gerdio wrote :
DJ zählt nicht zu den Freiberuflern ...

MfG
Gerdio


Falsch. DJs sind Künstler und Künstler sind Freiberufler,

müssen also keine Gewerbsteuer bezahlen, können UMST ausweisen und können damit auch MWST absetzen. Müssen aber nicht (Kleinunternehmerregelung)
 

Posté Tue 14 Aug 18 @ 10:38 pm
Da ein "normaler" DJ keine Musik "schafft" (das reine Mixing zählt hier nicht dazu), sondern die von anderen geschaffene Musik ledigilich abspielt, ist ein DJ kein Künstler und damit kein Freiberufler (siehe § 2 Künstlersozialversicherungsgesetz).

Somit ist ein DJ ein ganz normaler Gewerbetreibender und somit anmeldepflichtig!

Hinsichtlich der Gewerbesteuer ist er aber meist von der Gewerbesteuer befreit, was aber jede Gemeinde für sich selbst regeln kann.

Etwas anderes ist es, wenn du selbst Musik komponierst oder produzierst.
 

Posté Wed 15 Aug 18 @ 7:38 am
scheinsPRO InfinityMember since 2004
Der § 2 Künstlersozialversicherungsgesetz wird aber in der Praxis sehr sehr weit ausgelegt.

Denn Kunst ist immer Auslegungssache. DJs spielen im künstlerischen Sinne nicht mehr nur zwingend "fremde Musik".

Auch wenn DJs verschiedene Musik-Stücke in Echtzeit miteinander kombinieren und oder verschmelzen lassen, weitere Samples hinzufügen, Frequenzen mittels Filtern ausblenden oder übersteuert hinzufügen..........erschaffen sie musikalisch damit wieder etwas ganz eigenes............im künstlerischen Sinne ;-)

Darüber hinaus ist das Thema eigentlich völlig irrelevant. Im Kern ist es dem Fiskus bekanntlich total egal ob Du Gewerbetreibender, Freiberufler, Künstler oder ein Vollidiot bist, solang Du steuerpflichtig bleibst und Deine Abgaben entrichten musst ;-)

Gruß ScheinS
 

Posté Wed 15 Aug 18 @ 3:28 pm


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