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Forum: German Forum

Sujet finanzielles

Ce topic est ancien et peut contenir des informations obselètes ou incorrectes.

also ic hab ne frage in sachen finanzen...
weis jemand wie das aussieht wenn ich resident werd, ob ich da trotzdem nen G-schein brauch, oder ob man das über nene Arbeitsvertrag regeln könnte?
 

Posté Wed 16 Jan 08 @ 2:20 pm
Das musst du mit dem Clubbetreiber abmachen............
 

Posté Thu 17 Jan 08 @ 1:53 pm
Also wenn Du so ein armer Schlucker bist der für 80,- Euro den Abend "auflegen" darf würde ich auf 400,-Euro Basis machen. Solltest Du halbwegs ambitioniert sein irgendwann mal Geld als DJ zu verdienen würde ich Gewerbe anmelden (kostet 20,- Euro) und Deinem Cheffe Rechnungen schreiben. Vorteil ist Du kannst auch für andere Auftraggeber arbeiten und alle Deine Ausgaben (CD´s, legale MP3 etc) absetzten.

 

Posté Thu 17 Jan 08 @ 2:50 pm
VanillaPRO InfinityMember since 2004
wenn du ein gewerbe anmelden möchtest vorher nochmal mit mir in kontakt treten dann bekommste noch ein paar infos mehr
 

Posté Sat 19 Jan 08 @ 9:27 am
ja ne danke für die hilfe, aber ic hwill ja vorrerst kein gewerbe anmelden, zu viel papier krieg, hab das BUCh von dirk duske!
da steht viel wichtiges drinne in sachen geld
aber sagt ja auch keiner das ic hmic hfür nur 80euro kaufen lasse
 

Posté Sat 19 Jan 08 @ 1:22 pm
marloh1PRO InfinityMember since 2006
Hallo,
Du brauchst keinen GS. Der GS zieht nur Berufgenossenschaft, IHK usw. nach sich. Als DJ läufst Du als Freiberufler, Steuernummer ist aber nötig und ein Berater(Steuer) sinnvoll, da Du die Erklärungen nicht selber machen wirst können, vermute ich (Abschreibung Technik, Fahrtkosten,GWK usw.) Für das FA machst Du(Dein Steuerberater) dann eine Einnahmen/Überschuss-Rechnung zur normalen Steuererklärung. Was noch geht ist auf Honorarbasis (Ohne MwSt. als Vertrag mit dem Veranstalter), finden die meisten Veranstalter aber nicht gut wegen der eigenen Verbuchung. Musst Du aber dann bei der Jahreserklärung nur als zusätzliche Einnahmen angeben. Alles klar?

Gruß marloh1
 

Posté Mon 21 Jan 08 @ 9:19 am
mihatuPRO InfinityMember since 2004
@ marloh1


Wie verhält es sich aber, wenn man das Dj íng zusätzlich zu seinem normalen Beruf betreibt ? Nebenbeschäftigung?


mihatu
 

Posté Mon 21 Jan 08 @ 10:19 am
X1LoVeRPRO InfinityStaffMember since 2006
mihatu wrote :
@ marloh1
Wie verhält es sich aber, wenn man das Dj íng zusätzlich zu seinem normalen Beruf betreibt ? Nebenbeschäftigung?
mihatu

"Einnahmen aus selbstständiger Arbeit" heißt das Blatt, wo Du das dann alles hübsch auflistest !
Und dann kommt das noch fein zu den Einnahmen die Du durch Deine nichtselbständige Arbeit hast, und schon biste mal schnell über die Mindesteinnahme und zahlst auch noch saftig Einkommenssteuer darauf ! Also Du zahlst nich nur dieses "zzgl. 19% MwSt" was immer unter Deiner Gage noch steht, sondern auch noch Einkommenssteuern auf Deiner Gage selbst !
Macht jedesmal wieder richtig Spaß zum Jahresende :o(
 

Posté Mon 21 Jan 08 @ 4:41 pm
ja schon, hab mir das buch von "gut aufgelegt" ja net umsonst geholt, darüber weis ich bescheid, un das als DJ auf jedne fall ein GS nötig ist wenn man mehr als nur auf privatpartys ein wenig für schwarz auflegt!!!!! das ist mir bewusst, aber ic hmein, wenn ich residentjob bekomme könnte man das doc hauch über einen Hilfarbeiter vertrag klären...?
wer was wann und wie das mit de mGS ist weis ich ja schon bescheid
aber genau deswegen was x1lover grad zum schluss meinte, "ist jedes mal weider schön ama jahresende" das will ic hirgendwie wenigstens ein bisschen umgehen
 

Posté Tue 22 Jan 08 @ 8:40 am
X1LoVeRPRO InfinityStaffMember since 2006
Sowie Du das regelmäßig machst und irgendwo in den Büchern Deines Clubs auftauchst, wird spätestens nach ner´Steuerprüfung des Clubs, es auch an Deiner Tür klingeln. Dann mußte aber nich gleich in den Knast (*lol*) sondern erstmal rückwirkend denen erklären (per Steuererklärung) was Du eingenommen hast. Und glaub mal, die sind nich blöd. Die haben nem `"Kollegen" von mir nachgewiesen wo der überall war, als er angegeben hatte n´schlechtes Jahr gehabt zu haben :- D
 

Posté Tue 22 Jan 08 @ 2:08 pm
hmmm najut xilover dann glaub ich dir mal, un werde mich nun doch um nen GS schein kümmern.. scheis auf die 40euro, aber ic hmuss escht erst ma sehen mit dem ganzen papierkram klar zu kommen :)

danke für die top antwort
 

Posté Tue 22 Jan 08 @ 11:07 pm
mihatuPRO InfinityMember since 2004
@ X1LoVeR


Ist nun ein Gewerbeschein notwendig oder reicht bei der Einkommenssteuererklärung das besagte Blatt?

Wie verhält es sich mit Neuanschaffungen ( Equipment , MP3 ´s , Cd usw.)

Muß man seine Arbeitgeber informieren, wenn man so etwas nebenbei macht?


mihatu
 

Posté Wed 23 Jan 08 @ 9:22 am
soweit ich es gelernt habe prinzipiell ja, der GS is nötig aber versteurt wird irgendwie erst ab einem Betragvon 17500euro einkommen irgendwie so war das
ich werde morgen mal mein schlaues buch rauskramen un den abschnitt hier reinschreiben!!!1!! das dürfte helfen ;)
 

Posté Wed 23 Jan 08 @ 11:58 am
mihatuPRO InfinityMember since 2004
;O)
 

Posté Wed 23 Jan 08 @ 12:15 pm
X1LoVeRPRO InfinityStaffMember since 2006
mihatu wrote :
Ist nun ein Gewerbeschein notwendig oder reicht bei der Einkommenssteuererklärung das besagte Blatt?

Nein is nich notwendig wenn Du es nur nebenbei machst. Geht alles über Deine Steuernummer und über das Blättchen "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit"

mihatu wrote :
Wie verhält es sich mit Neuanschaffungen ( Equipment , MP3 ´s , Cd usw.)

Wird in der Steuererklärung in einer "Einnahmen / Ausgabenrechnung" aufgeführt, was dann mit Deinen Einnahmen verechnet wird. Du benötigst immer eine original Rechnug der Dinge die Du angeschafft hast !

mihatu wrote :
Muß man seine Arbeitgeber informieren, wenn man so etwas nebenbei macht?

Ja der sollte davon wissen! In manchen Verträgen steht es sogar drin, dass bei nebenberuflicher Tätigkeit der AG informiert werden muß. Wenn Du Deinem eigentlichen Job nich nachkommst oder nich die Leistung bringst die Dein AG von Dir erwartet, kann er Dir das Hobby untersagen !
 

Posté Wed 23 Jan 08 @ 5:04 pm
marloh1PRO InfinityMember since 2006
Hi mal wieder,

X1LoVeR hat völlig recht, wie ich auch schon ausführte.... Noch zu beachten wäre, da alle Investitionen über 100€ mit einer ordentlichen und namentlich ausgeführten Rechnung belegt werden müssen. Ansonsten erkennt das FA das nicht an.

Gruß@all
 

Posté Wed 30 Jan 08 @ 3:51 pm


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