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Sujet Gewerbe anmelden?

Ce topic est ancien et peut contenir des informations obselètes ou incorrectes.

hallo leute, ich hab mal ne frage:
ich leg so ein mal im monat auf geburtstagen auf..
muss man deshalb ein gewerbe anmelden?
wann muss man ein gewerbe anmelden?

habt ihr so formulare, wo man anfahrtszeit und so sachen eintragen kann, dass das bisschen professioneller wirkt? ^^

greez
 

Posté Sat 10 Dec 11 @ 2:52 am
Soweit ich weiss : wenns eine geschlossene PRIVATE party ist...nein. nicht nötig (habe ich auch so gemacht)

bei Disco oder Club wo jeder von der Strasse rein kann : JA

LG
Thomas
 

Posté Sat 10 Dec 11 @ 4:43 am
X1LoVeRPRO InfinityModeratorMember since 2006
Ein Gewerbe mußt Du nicht unbedingt anmelden. Wenn Du allerdings Rechnungen (immer Steuernummer mit angeben !) schreiben mußt, weil der Veranstalter/Auftrageber darauf besteht, dann mußt Du die eingenommene Umsatzsteuer ans FA mit deiner Steuererklärung abführen.

In deinem Fall, also bei geringfügigen "Einkünften aus selbstständiger Arbeit" kannst Du auch eine Rechnung ohne Umsatzsteuer nach § labersülz ausstellen. Mach dich mal im Inet schlau, weiß jetz nich genau wie der lautet.
Du mußt aber trotzdem die Einkünfte in deiner Steuererklärung mit angeben und evtl. auch darauf Einkommenssteuer zahlen ! Die Höhe der Steuer richtet sich nach deiner Steuerklasse.

Warum solltest Du das angeben ?
Sollte im Falle einer Buchprüfung, bei einem deiner Auftraggeber, dem FA eine Deiner Rechnungen in den Schoß fallen, werden die auf deiner Matte stehen ! Hast Du dann das Zeug nicht versteuert, unterstellen die dir, dass du das schon lange machst und krist ne' Anzeige wegen Steuerhinterziehung und eine Gewinneinnahmeschätzung ! Sowas kann einem das Genick brechen :o/
 

Posté Sat 10 Dec 11 @ 4:47 am
also bis jetzzt habe ich noch keine einkünfte gemacht, sondern alles aus meiner eigenen tasche gezahlt, jetzt wollte ich daran aber ein bisschen verdienen ( 20-40 euro für eine privatparty) dass sich die kosten langsam abdecken.. wie mache ich das? bin 17 jahre und schüler, hoffe mir kann jemand helfen!
danke an die schnellen antworter
 

Posté Sat 10 Dec 11 @ 6:18 am
X1LoVeRPRO InfinityModeratorMember since 2006
Für die paar Geburtstagsfeiern mußte dir jetz noch keinen Kopf machen ;o)
Sollte das aber mal mehr werden und du mußt Rechnungen scheiben, dann mußte eben auch dafür die Steuern abführen. Aber für jetzt ist dein Verdienst damit noch zu gering.

Sollte hier ein Kollege vom Finanzamt mitlesen, kann er ja mal detailierte Auskünfte geben, wie das in diesem Fall zu handhaben ist ;o)
 

Posté Sat 10 Dec 11 @ 6:44 am
X1LoVeR wrote :
Für die paar Geburtstagsfeiern mußte dir jetz noch keinen Kopf machen ;o)
Sollte das aber mal mehr werden und du mußt Rechnungen scheiben, dann mußte eben auch dafür die Steuern abführen. Aber für jetzt ist dein Verdienst damit noch zu gering.

Sollte hier ein Kollege vom Finanzamt mitlesen, kann er ja mal detailierte Auskünfte geben, wie das in diesem Fall zu handhaben ist ;o)


Ich bin zwar keiner vom Finanzamt, sondern studiere "nur" Wirtschaftsinformatik, aber die Definition für ein Gewerbe lautet:
"Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist."

Nach dieser Definition müsste er ein Gewerbe anmelden, allerdings würde ich bei den Beträgen davon ausgehen, dass es niemanden interessiert, da du eh erst ab 8004 € Einkommen / Gewinn Einkommenssteuerpflichtig und erst ab knapp 17500 € Umsatz Umsatzsteuerpflichtig wirst ;)
 

Posté Sat 10 Dec 11 @ 7:54 am
das ist so
du investierst jetzt nachweisbar 1000€ in eine PA und in ein bissschen Licht.
Dann machst du hier mal ein geburstag und da mal ein bekommst jeweils 100€ auf die Hand.
Dann ist alles in Ordnung.
Sobald du jedoch Gewinnbeabsichtigungen hast und diese auch erziehlst ist ein Gewerbe nötig.
Zuvor läuft das als Hobby das du dir eben "bezahlen" lässt.
 

Posté Sat 10 Dec 11 @ 7:54 am
X1LoVeRPRO InfinityModeratorMember since 2006
BlackMatrixXx wrote :
..., allerdings würde ich bei den Beträgen davon ausgehen, dass es niemanden interessiert, da du eh erst ab 8004 € Einkommen / Gewinn Einkommenssteuerpflichtig und erst ab knapp 17500 € Umsatz Umsatzsteuerpflichtig wirst ;)


Das meinte ich, war mir aber bei den Details nicht sicher.
Danke für die Info :o)
 

Posté Sat 10 Dec 11 @ 8:08 am
X1LoVeR wrote :
BlackMatrixXx wrote :
..., allerdings würde ich bei den Beträgen davon ausgehen, dass es niemanden interessiert, da du eh erst ab 8004 € Einkommen / Gewinn Einkommenssteuerpflichtig und erst ab knapp 17500 € Umsatz Umsatzsteuerpflichtig wirst ;)


Das meinte ich, war mir aber bei den Details nicht sicher.
Danke für die Info :o)

kein Problem, ich bin seit letztem Jahr selbstständig und diese Grenzen wurden mir als wichtig genannt. Achja für die, die noch über die Familie versichert sind, sind knapp 4380 € als Einkommensgrenze zu nennen. Darüber muss man sich selbst privat versichern.
 

Posté Sat 10 Dec 11 @ 8:24 am
also muss ich mir keine sorgen machen solange ich meine musik ordnungsgemäß erwerbe?
 

Posté Sat 10 Dec 11 @ 3:12 pm
Ja und wenn jemand fragen sollte, dann ist das Geld Spritgeld / Verpflegungsgeld ;)
 

Posté Sun 11 Dec 11 @ 5:00 am
wichtig wäre auch und das hat noch niemand geschrieben das solltest Du jemals in die Situation kommen eine Rechnung schreiben zu müssen das 1. jede Rechnung mit einer fortlaufenden Nummer also 01,02,03, usw.
2. auf jeder Rechnung deine Steuernummer steht
und 3. darauf steht "Verrechnung nach § 19 Abs.1 des USTG (Umsatzsteuergestz).
Damit gibst du bekannt das dich die MWST nichts angeht und du mit deinen Einnahmen nicht über einen Betrag von (und das weiß ich jetzt nicht genau ändert sich gelegentlich) aber es sind so um die 17400 € kommst. Du betreibst also ein Kleingewerbe

Gruß Steffen

 

Posté Sun 11 Dec 11 @ 5:30 am


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