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Forum: German Forum

Sujet Mixe veröffentlichen

Ce topic est ancien et peut contenir des informations obselètes ou incorrectes.

Hey,
hätt da mal ne Frage... wo kann ich meine Mixe veröffentlichen, weil Youtube geht nicht :-(

hat jemand ne idee???


grus
chris
 

Posté Sat 21 Jan 12 @ 3:16 pm
QuaiiPRO InfinityMember since 2011
soundcloud benutz ich selber. sonst wie wärs mit vimeo?

aber es gibt auch bestimmte Seiten nur für mixtapes... mixshare.com oder irgendwie sowas in die Richtung. google always helps ;)

lg
Quaii
 

Posté Sat 21 Jan 12 @ 3:37 pm
Merce für die Antwort

und is des auch legal???


grus
chris
 

Posté Sat 21 Jan 12 @ 3:45 pm
 

Posté Sat 21 Jan 12 @ 4:03 pm
 

Posté Sat 21 Jan 12 @ 4:14 pm
 

Posté Sat 21 Jan 12 @ 6:42 pm
Soundcloud ist nur legal wenn du rechte an ALLEN verwendeten Songs hast.
Dasselbe gilt für youtube.
 

Posté Sun 22 Jan 12 @ 7:06 am
Das ist bei allen Plattformen, die ich kenne so.
 

Posté Sun 22 Jan 12 @ 7:13 am
Also muss ich den Track nur kaufen oder noch mehr machen???




grus
chris
 

Posté Sun 22 Jan 12 @ 7:27 am
 

Posté Sun 22 Jan 12 @ 7:34 am
Damit es 100 % legal ist, brauchst du:
a) den Song legal
b) die schriftliche Erlaubnis des Künstlers/Plattenlabels
c) dann kommt da so weit ich weiß noch ein Paket bei der GEMA dazu.

Bei den meisten trifft Punkt A) nur zu und mehr nicht. Es kann muss aber nicht so sein, dass man verklagt wird, wegen Urheberrechtsverletzungen, wenn man die Songs mixt und hochlädt zum Anhören.
 

Posté Sun 22 Jan 12 @ 7:35 am
Wenn man einen Song vervielfältigt, verändert (mixt) oder sonst anderweitig bearbeitet und dauerhaft als Kopie veröffentlicht, treten auf jeden Fall die Rechtsfolgen des Urheberrechts in Kraft.

Allein Urheber bzw. Rechteinhaber haben das Recht zu entscheiden, ob und wie weit ein Werk verändert und (als Kopie) veröffentlicht werden darf! Sonderregelungen gelten z.B. für das Live-Mixing von DJ's, oder bei Wiedergabe eines Werkes durch Interpreten z.B. bei einem Live-Konzert. Dazu: siehe GEMA-Webseite.
Im Allgemeinen nimmt diese Rechte die GEMA stellvertretend für den Künstler/ Komponisten wahr.

Ob ein Rechteinhaber nun gegen unlizensierte Veröffentlichungen von Teilen seiner Werke vorgeht, ist allein seine Sache.
Der Künstler könnte die Veröffentlichung (von Teilen) seiner Werke z.B. auf Youtube oder Soundcloud oder whatever von
Dritten als Mittel der Popularitätssteigerung (Werbung) nutzen bzw. dulden.
Er könnte, muss aber nicht! Insbesondere dann, wenn er die Vertretung seiner Rechte an die GEMA o.ä. übergeben hat.

Das schon nichts passieren wird, darauf würde ich mich nicht verlassen.
Es ist wahr, auf Grund der Menge an (illegalen) Veröffentlichungen kann nicht jeder Einzelfall verfolgt werden.
Allein, darauf verlassen würde ich mich nicht.
 

Posté Sun 22 Jan 12 @ 7:51 am
anachronX wrote :
Das schon nichts passieren wird, darauf würde ich mich nicht verlassen.
Es ist wahr, auf Grund der Menge an (illegalen) Veröffentlichungen kann nicht jeder Einzelfall verfolgt werden.
Allein, darauf verlassen würde ich mich nicht.


So sollte das bei mir auch nicht klingen. Es kann passieren, dass man Post von einer Anwaltskanzlei bekommt und dann kann es richtig teuer werden.
 

Posté Sun 22 Jan 12 @ 8:01 am
Wir verstehen uns. ;-)
 

Posté Sun 22 Jan 12 @ 8:02 am
Ja natürlich :D Ich wollte zu keiner Straftat aufrufen, sondern lediglich darauf hinweisen, dass ein großer Teil der Leute das einfach nicht beachtet und es (zur Zeit noch) zum größten Teil geduldet wird.

EDIT: Das könnte sich ja mit den neuesten Gesetzesentwürfen sehr schnell ändern.

Achja der GEMA-Link geht nicht, aber hier steht, was der Spaß kostet:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_ad/tarif_vr_w_i.pdf
 

Posté Sun 22 Jan 12 @ 8:05 am
 

Posté Sun 22 Jan 12 @ 8:11 am


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