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Forum: German Forum

Sujet: Wer hat das Sagen auf einem Schulabschluss?

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Hey Leute,
nächste Woche gehts für mich auf einen Schulabschluss. So nun werde ich in einer Aula einer Schule mein Zeug aufbauen. Die Lehrer haben gesagt, dass 00:00 Uhr Schluss ist, soweit so gut. Ich wurde von einem der Schülerinnen gebucht.
Meine Frage ist, wenn einer der Lehrer, falls vorhanden, etwas zu bemägeln hat, soll ich ihn auf die Person verweisen, die mich gebucht hat oder lieber auf den Lehrer gleich hören?
In der Theorie würde ich ja auf den Lehrer hören, aber da er nicht das Geld zahlt und mich nicht gebucht hat, ist quasi der Auftraggeber mein Boss.
 

Posté Thu 14 Jun 12 @ 10:42 am
Ganz einfach. Der Veranstalter in diesem Fall die Schüler. Aber und jetzt kommt's die mieten ja die Aula an oder bekommen sie gestellt. Also müssen sie sich hier nach den Vorgaben des Vermieters richten. In diesem Fall die Schulleitung.

Verweis die Lehrer darauf, dass sie das mit der Uhrzeit mit dem Veranstalter abklären sollen, da dieser dich gebucht hat. Notfalls auch schriftlich fixieren, damit du aus dem Schneider raus bist, was das betrifft.
 

1. Ist der Auftraggeber voll geschäftsfähig ? (18.)
2. Hat der Auftraggeber ( Schülerin) mit dem Hausherren ( Schule ) einen Vertrag geschlossen ?
 

1. Nein nicht 18, aber auch mit 16 ist man teilweise geschäftsfähig oder nicht?!
2. Weiß ich nicht, denke aber nicht.

Ja, um 12 ist definitiv Schluss, laut Schule. und daran werden sich die Schüler halten müssen ;)
 

Da die Schulleitung ihr Hausrecht ausüben kann wird es wohl so sein. Mit 16 abgeschlossene Verträge sind in diesem Fall meines wissens nach nicht rechtskräftig. Die einzige Möglichkeit sehe ich darin, mit der Schulleitung eine Sondervereinbarung zu treffen.. wenn die sich quer stellen, wird da wohl nix draus....
 

Also ich würde nach folgendem Schema vorgehen

musikalische Gestaltung obliegt dem der mich gebucht hat

Endzeit und Dinge wie Lautstärke obliegen dem Objektverantwortlichen also Lehrer

Die sind bei solchen Veranstaltungen eh meist cooler als sie dürfen...

jedoch auf Hip Hop der nur aus Fuck,Bitch Motherfucker etc besteht würd ich verzichten..
die die es verstehen finden es nämlich nicht mehr so lustig
 

roBroY09 wrote :
Da die Schulleitung ihr Hausrecht ausüben kann wird es wohl so sein. Mit 16 abgeschlossene Verträge sind in diesem Fall meines wissens nach nicht rechtskräftig. Die einzige Möglichkeit sehe ich darin, mit der Schulleitung eine Sondervereinbarung zu treffen.. wenn die sich quer stellen, wird da wohl nix draus....


Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).

Was nicht bedeutet, dass jede Willenerklärung ungültig ist.

D.h. im Zweifelsfall könnten die Eltern den Vertrag für nichtig erklären, weil es nicht dem Wohle des Kindes entspricht, kein Zugewinn durch Schenkung oder sowas vorliegt, sondern dem Kind ein Nachteil (z.B. finanzieller Hinsicht) entstehen kann. In der Realität würde man das wohl eher in Anspruch nehmen, wenn Du da garnicht auftauchst.

Zur Zuständigkeit:
Das Rektorat ist meines Wissens nach verantwortlich, kann sich jedoch vertreten lassen, z.B. Lehrkräfte, Hausmeister etc.
Die Weisungsbefugten sollten Dir jedoch mitgeteilt werden. Zwar buchen Dich die Schüler, die sind allerdings nicht, sofern nicht anders z.B. vertraglich geregelt, in der Position über die grundlegende Verwendung des Gebäudes etc. zu entscheiden. Denen wird wohl ein Nutzungsrecht für eine bestimmte Zeit und einen mehr oder weniger definierten Zweck eingeräumt.

Sprich nochmal mit den Schülern oder mit der Schülervertretung, sofern vorhanden.
 

Auch hier gilt wie im richtigen Leben:

Mach Dich bei allen beliebt, dann gibts keinen Ärger. Sprich mit den Lehrern und "verkauf" Ihnen auch Deine Leistung und den "netten Kerl".
Wenn hier das zwischenmenschliche passt, dann drücken gern mal ein Auge zu.

Mögen Dich die Lehrer nicht - hast schon etwas verloren....weil die sicherlich die Oberhand haben (zumindest wars in meiner Schulzeit so...)

Ich würde dann bei der VA nicht unbedingt das härteste Zeug auspacken und auch nicht lautstärkemäßig ans Limit fahren. Wenns den anwesenden Lehrern auch gefällt, dann werden die weniger Einwände haben.

lg Stefan
 

Zumal die Veranstalterin ja auch um 0.00 Uhr in der Heia sein muss mit 16 :)

Ach und zu dem Beschränkt Geschäftsfähig, bzw. schwebend unwiksamen Verträgen.
Wenn die Bezahlung unter den "Taschengeldparagraphen" fällt, dann gilt der Vertrag auch sofort.
Man weiß ja nicht, wie viel der Kollege bekommt^^
 



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