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Sujet: karaokefun Abmahnung Gerichtsverhandlung 6.5.2014 Stuttgart - Page: 2

Cette partie de ce topic est ancien et peut contenir des informations obselètes ou incorrectes

Hier stehen schon Indizien im Raum. Ich habe diese CD's eben nicht öffentlich vorgeführt. Sämtliche Vorwürfe gegen mich wären eigentlich Grund genug, das Verfahren einzustellen. Denn sie sind allesamt unhaltbar und nicht mit Beweisen belegt.

Statt aber auf die Vorwürfe gegen mich einzugehen, macht man jetzt einen allgemeinen Prozess daraus, in dem es darum gehen soll, ob dem Rechteinhaber von Texten (beim Karaoke) für die öffentliche Vorführung eine zusätzliche Vergütung zusteht.
 

Wieso hast Du Dir denn diese CDs gekauft, wenn du sie dann NIE öffentlich vorführst?

Nutzt Du die Dinger wirklich nur im Freundes- und Bekanntenkreis auf REIN PRIVATEN Veranstaltungen
(im juristischen Sinne, der dann gleichbedeutend ist, so dass dann auch keine GEMA fällig ist)?

Oder wie soll ich das verstehen?
 

ne ich denke das das problem ist das die K-Firma der GEMA (für VG-Wort/Schrift (Komponisten)) geld zahlt um die Lieder zu "verfälschen".

die Gema unterscheidet aber nicht nach orginal oder fälschung sondern Künstler und Komponist (Karaoke/Fälschung) ist kein künstler und natürlich auch kein komponist
deswegen bekommt der "verfälscher" kein Geld von der Gema und geht Leer aus. (soweit so gut und verstanden und nachvollzogen)

hier versuchen also die "verfälscher" doch noch an geld zu kommen in dem sie an den Veranstallter herantreten und sagen zahl doch uns bitte auch noch geld für unsere Arbeit.

Ich denke das problem ist das die GEMA sich da stur stellt und der "verfälscher" sich das schwechste Glied in der Kette aussucht um geld zu machen (wenn du die kuh nicht mehr melken kannst kostet sie nur also kannst du sie auch schlachten).

wenn lutz verliert heist das keiner will mehr Karaoke machen. (weil könntest ob wohl ordentlich angemeldet verklagt werden)

wenn lutz gewinnt heist das der verfälscher hat keine Motivation mehr neue "verfälschungen vor zu nehmen"

 

Das mit der GEMA ist klar.
Komponist/Texter ist nicht die Firma, die die Karaoke CDs herstellt.
Ganz im Gegenteil, die müssen selbst Geld abdrücken, damit sie die Titel auf CDs rausbringen können.

Ich habe das Grund-Problem durchaus verstanden.

In der Kern-Frage geht es um den Abschluss des Lizenz-Vertrages zwischen dem Karaoke-CD-Hersteller und dem Käufer der CDs, bzw. ob überhaupt ein Lizenz-Vertrag mit dem Erwerb der CDs zustande gekommen ist oder nicht. Und wenn ja, was deckt dieser Vertrag dann ab und was nicht.....

Daher ist es durchaus wichtig, ob Stücke von den CDs öffentlich aufgeführt wurden oder nicht.
Ich kann mir vorstellen, dass ein Gericht eher dazu neigt, einem professionellen Karaoke DJ nicht abzunehmen, dass er diese CDs nicht bei öffentlichen Veranstaltungen verwendet bzw. veröffentlicht hat.




 

scheins wrote :
Daher ist es durchaus wichtig, ob Stücke von den CDs öffentlich aufgeführt wurden oder nicht.
Ich kann mir vorstellen, dass ein Gericht eher dazu neigt, einem professionellen Karaoke DJ nicht abzunehmen, dass er diese CDs nicht bei öffentlichen Veranstaltungen verwendet bzw. veröffentlicht hat.


Ich vermute mal das genau da jetzt der Knackpunkt sitzt. Habe aber vom Gefühl her eher die Vermutung das Lutz gewinnt. Die K-Firma müsste zumindest nachweisen das Ihre Titel auch verwendet wurden. Der alleinige Besitz wird in meinen Augen nicht ausreichen da ja vermutlich das nur ein kleiner Teil der gesamten Sammlung sein dürfte.

Gruß, Heiko
 

Nun habe ich diese Dinger ja nicht öffentlich vorgeführt, vor allem wegen ihrer doch recht minderwertigen Qualität. Ich hab' halt früher alles gesammelt, was ich an Karaoke bekommen konnte. Mea culpa :-(

GEMA kommt ja erst ins Spiel, wenn öffentlich vorgeführt wird. M.E. wäre eine öffentliche Vorführung trotzdem rechtens, wenn der Veranstalter Karaoke anmeldet.
 

Prüfe mal Deine Rechnungen von den CDs - mit ein bisschen Glück steht da nix von einer Firma.

Dann würde ich einfach so argumentieren das Du PRIVAT zu Hause ja auch Karaoke singst mit der Familie und die DVDs dafür bestimmt waren.

Dann müssten die zumindest mal den Nachweis der gewerblichen Nutzung erbringen. Könnte unter Umständen schwierig sein für die.

Bezüglich der Aufführung - die Gema musst Du ja sowieso zahlen. Allerdings hat der Hersteller der DVDs ja explizit eine kommerzielle Nutzung seiner überarbeiteten Versionn ausgeschlossen. Damit wird es dann für Dich eben schwierig. Du hättest von Ihm auf jeden Fall dann eine Genemigung einholen müssen. Unabhängig von den sowieso fälligen Gema Zahlungen.

Bin mal gesppannt wie das weiter geht. Halt uns bitte auf dem Laufenden.

Gruß, Heiko
 

Gewinnen kann Lutz nicht. Er hat niemanden verklagt ;-)
Für Ihn geht es im besten Fall so aus, dass die Klage abgewiesen wird und der Kläger die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Somit auch die Anwaltskosten des Beklagten. Dann kostet Lutz das Thema zumindest kein Geld, sondern hat ihn nur Zeit, Nerven und Ärger gekostet.

Vorsichtig sollte Lutz bei einem Vergleich sein. Denn daran hat in der Regel der eigene Anwalt mehr Interesse als daran, dass die Klage abgewiesen wird, weil er mehr Geld kassieren kann, als wenn die Klage abgewiesen wird.

Nehmen wir mal an, der Richter schlägt einen Vergleich vor (damit er das Verfahren schnell vom Tisch bekommt).

Nehmen wir mal an, dass sein Vorschlag so ausschaut, dass Lutz sagen wir mal einen recht geringen Betrag von 50 oder 100 EUR an den Hersteller der CDs zahlt, er damit die CDs rückwirkend öffentlich aufführen darf und damit die Sache für Lutz erledigt wäre. Bei dem Vergleich zahlt dann jeder seinen Anwalt selbst und die Gerichtskosten trägt der Vater Staat.

Nehmen wir mal an, der Richter begründet diese Zahlung damit, dass ansonsten das Thema "wurden die CDs öffentlich aufgeführt oder nicht" im Detail thematisiert werden müsste.

Dann denkt sich Lutz, hey.....ich hab zwar nichts gemacht, aber ich will das Thema vom Tisch haben und beiß in den sauren Apfel und zahl halt die 50 oder 100 EUR und notgedrungen dann auch meinen Anwalt. Der kann ja bei 50 oder 100 EUR nicht die Welt kosten. Denn man weiß ja nicht, wohin sonst gegebenenfalls die Pferde vor der Apotheke anfangen zu kotzen.

VORSICHT
Denn neben der eigentlichen Zahlung wird genau wie bei einem Urteil auch beim Vergleich ein Streitwert festgelegt und der liegt in der Regel um ein vielfaches höher, als die zu zahlende Vergleichs-Summe. Vermutlich hat der Kläger (Hersteller der CDs) diesen bereits in seiner Klage beziffert mit mehreren tausend Euro (oder auch mehreren zehn- oder hunderttausend EUR). Die Summe kenne ich jetzt nicht. Daher drück ich mich hier so schwammig aus.

Anhand des vom Gericht festgelegten Streitwertes kann der Anwalt von Lutz seine Forderungen gemäß BRAGO berechnen.
Und wenn der Streitwert mehrere tausend Euro hoch ist, kassiert der schnell mal nen tausender oder mehr für den Vergleich.

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder in den Vergleich wird aufgenommen, dass der Kläger auch die Anwaltskosten von Lutz zu tragen hat oder aber der Kläger übernimmt 99% und Lutz 1%.

Oder der Streitwert auf die 50 oder 100 EUR festgelegt werden. Daran hat aber keiner der Anwälte Interesse, denn die verdienen dann nichts. Daher werden die das auch nicht vorschlagen.
 

Danke Scheins für Deine Ausführungen ;-) Einen Vergleich werden wir in keinem Fall eingehen. Bzgl. Anwaltskosten sehe ich jedoch schwarz, da von der Gegenseite nichts zu holen sein wird. Verschiedene Quellen (und er selbst in Mails an Kollegen) haben berichtet, pleite zu sein. Aus diesem Grund findet diese Aktion ja überhaupt statt.
 

Und auch meinen Dank an Virtual DJ. Die 'Beweis' Fotos, die man von meiner Webseite entnommen hat, tragen ein eindeutiges Datum. Anhand des Datums kann die Veranstaltung belegt werden, und dank Virtual DJ kann wiederum anhand des Tracklisting belegt werden, dass andere Versionen aufgelegt wurden :-p
 

lutzkaraoke wrote :
Und auch meinen Dank an Virtual DJ. Die 'Beweis' Fotos, die man von meiner Webseite entnommen hat, tragen ein eindeutiges Datum. Anhand des Datums kann die Veranstaltung belegt werden, und dank Virtual DJ kann wiederum anhand des Tracklisting belegt werden, dass andere Versionen aufgelegt wurden :-p


Ich habe mir die Tracklisten mal angesehen, die VDJ erstellt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Tracklisten die VDJ erstellt (rein juristisch betrachtet)
als Beweiß vor Gericht ausreichen und verwertbar sind. Denn so eine Datei bastel ich dir mit nen
Freeware-Hexeditor in ein paar Minuten und wenn Du willst auch mit dem Erstelldatum und Abspieldatum der Tracks ANNO 31.12.1799.

Selbst bei Bild-Dateien sind viele Gerichte immer noch sehr konservativ wenn es darum geht,
dass diese digitalen Bilder als eindeutiger Beweiß zugelassen werden.

Ein Richter wird zur Fälschungssicherheit der Tracklisten-Dateien einen Gutachter beauftragen,
denn er selbst kennt sich mit sowas nicht aus. Der Gutachter wird dann genau das mitteilen,
was ich geschrieben habe. Diese Dateien sind nicht "rechtskonform" und/oder "revisionssicher".

Die Gema akzeptiert diese "Auflistungen". Früher konnte man diese Tracklisten bei der GEMA sogar
handschriftlich einreichen und diese Papiere wurden auch akzeptiert. Da ist das anders, solange...

....wo kein Kläger, da kein Richter.


Die Tracklisten sind ein schönes Beispiel für........Recht haben / Recht vor Gericht bekommen
Als juristischer Laie denkst du, alles kein Problem, kann ich beweisen.......

....Richter denken und agieren halt ganz anders, als ein "Normalo-Mensch".
 

War auch mein erster Gedanke.
Die Liste sagt leider gar nichts aus.
 

Die Liste ist genauso ein Indiz wie die Behauptung, dass ich öffentlich aufgelegt hätte.
 

Wie ist der Stand der Dinge?
 

Es zieht sich. Es wurden Fristverlängerungen aus privaten Gründen beantragt. Gerichte haben Sommerpause und mein Anwalt ist dann auch im Urlaub. Es bleibt also abzuwarten. Das Gericht hat sich bislang zu keiner Aussage hinreißen lassen.

Mittlerweile wurde bekannt, dass besagte CD's z.B. bei Woolworth zu 1€ verschleudert wurden. Auch bei amazon findet man Tiefstpreise. Soviel zum Thema 'Wert seiner Arbeit'.
 

Gibts Neuigkeiten, wie ist der Stand?
 

und wie ging es nun aus? karaokfun.cc hat nun damit bei uns in Österreich angefangen....
 

Welcome back aus dem Urlaub :-) Leider ist bislang keine Entscheidung gefallen.
 

Hallo Lutz,

gibt es mittlerweile was neues bei Dir zu berichten?
 

Die nächste Verhandlung findet statt am Dienstag, den 9.6.2015 14:00 Uhr in 70182 Stuttgart, Urbanstr. 20, 1. Stock, Saal 155. Zahlreiches Erscheinen Interessierter wäre natürlich Klasse.
 

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